Prozess in Düsseldorf LKA-Beamter wegen Farbkopien vor Gericht
Düsseldorf · Der 51-Jährige soll sich in der Druckerei des Landeskriminalamts elf Kopien als Werbeplakate erschlichen haben.
Wegen 35,22 Euro hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen einen Beamten des Landeskriminalamts (LKA) eingeleitet, über das am Freitag (8.3., 13.15 Uhr, Saal 1.107) das Amtsgericht zu verhandeln hat.
Unrechtmäßig soll sich der 51-jährige Beamte in der Druckerei des LKA-NRW im Mai 2012 mehrere Fotokopien in Farbe erschlichen haben. Schriftlich hatte ein Amtsrichter einen Strafbefehl gegen den 51-Jährigen wegen Betruges, Diebstahls und Unterschlagung geringwertiger Sachen erlassen. Dagegen wehrt sich der hochrangige LKA-Beamte jedoch, so dass nun öffentlich darüber verhandelt werden muss.
Laut Anklage habe sich der Polizist für anstehende Personalratswahlen vor rund einem Jahr an zwei Tagen insgesamt elf Farbkopien mit seinem Werbefoto in der LKA-eigenen Hausdruckerei herstellen lassen.
Um die Wahl-Plakate nicht bezahlen zu müssen, habe er dem Leiter der Druckerei damals vorgegaukelt, die Auftragsvergabe sei völlig rechtens — und die Ausführung der Arbeiten (mit einem Gesamtaufwand von 75 Minuten reiner Arbeitszeit) solle der Staatskasse berechnet werden. Der LKA-Kollege an der Spitze der Behördendruckerei vertraute darauf.
Erst später kam heraus: Die Herstellung dieser elf Fotokopien als Werbeplakate für die Wahl zum LKA-Personalrat ist nicht als "dienstlicher Zweck" anerkannt. Formell hätte der Beamte also nicht nur die reinen Herstellungskosten von 4,44 Euro für elf Farbkopien tragen müssen, sondern auch 30,78 Euro anteiliges Arbeitsentgelt für den Druckerei-Kollegen aus eigener Tasche zahlen müssen.
Ob die Wahlplakate ihren Zweck erfüllten und der 51-Jährige zum Personalrat gewählt wurde, ist derzeit nicht bekannt. Parallel zu Strafverfahren gegen Beamte drohen den Betroffenen zudem noch Disziplinarverfahren ihrer Behörde. Wird wegen schwerer Verfehlungen sogar eine Bewährungsstrafe von mehr als einem Jahr verhängt, kommt es zwangsläufig zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst.