Natur in Düsseldorf Linke wollen Verbot von Steingärten im Stadtbezirk 7

Düsseldorf · In der Bezirksvertretung 7 hat eine Mehrheit der Politiker beschlossen, dass die Verwaltung eine eigene Vorgartensatzung für bestimmte Stadtteile erarbeiten soll. Dabei hilft offenbar ein Schlupfloch, das die Linke Petra Müller-Gehl entdeckt hat.

 Steingärten sollen in Düsseldorf auf Dauer verschwinden.

Steingärten sollen in Düsseldorf auf Dauer verschwinden.

Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Stein- und Schottergärten sind in Düsseldorf nicht nur für Naturschützer ein Gräuel. Wie man Hauseigentümer jedoch davon überzeugen kann, ihren Vorgarten naturnah zu gestalten, ist noch nicht abschließend geklärt. Im Rathaus wird darüber nachgedacht, Grundstückseigentümer mit einer Förderung von einer Entsiegelung zu überzeugen. Die bereits existierende Vorgartensatzung weist dahingehend Lücken auf, da Steingärten nicht als versiegelte Flächen gelten, wenn sie etwa mit Schotter ausgearbeitet sind. Denn dann kann der Untergrund immer noch Wasser aufnehmen.

Während auf Stadtebene also noch überlegt wird, wie die Satzung rechtskonform angepasst werden kann, hat die Bezirksvertretung 7 jetzt schon einen Vorstoß für ihre Stadtteile gewagt. Auf Antrag der Linken Petra Müller-Gehl wurde gegen die Stimmen der CDU beschlossen, dass die Verwaltung eine eigene Vorgartensatzung für die Stadtteile im Bezirk 7 vorbereiten soll. Eine Vorgartensatzung für einzelne Teile des Stadtbezirks mit konkreten und begründeten Regelungen sei nach Meinung von Müller-Gehl laut Bauordnung des Landes zulässig. Demnach könnten Gemeinden durch eine Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen – unter anderem eben auch über die Gestaltung der unbebauten Flächen von bebauten Grundstücken.

„Im Übrigen haben andere Städte wie Dortmund oder Paderborn entsprechende Vorgartensatzungen erlassen“, erklärt Müller-Gehl. Dass es dafür keine rechtliche Grundlage gebe, sei in ihren Augen falsch. Denn ihr Ansatz sei nicht, eine pauschale Vorgartensatzung für das ganze Stadtgebiet zu erlassen oder entsprechend abzuändern. Sie strebe vielmehr eine Regelung mit konkretem örtlichen Bezug und fachlicher Begründung der Festsetzungen an. „Beispielsweise könnte für Gerresheim zwischen Bergischer Landstraße, Pillebach, Quadenhofstraße, Bahnlinie, Stadtbezirksgrenze und Vautierstraße ein Satzungsgebiet infrage kommen.“

Im Übrigen seien bepflanzte Vorgärten eine Chance, das Straßenbild zu verschönern, das Stadtklima zu verbessern und Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Auch das Wohlbefinden der Menschen lasse sich so nachweislich steigern, zitiert sie aus dem Faltblatt von Umwelt- und Gartenamt.

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