Rhein Linke fragt nach Jet-Skis

Halten sich die Fahrer von Wassermotorrädern an die Bestimmungen etwa für den Lärmschutz? Dazu kann die Stadt wenig Erhellendes beitragen.

(arl) Jet-Ski-Fahren auf dem Rhein ist beliebt – allerdings nur in engen Grenzen erlaubt. Jetskis dürfen nur den Rheinabschnitt zwischen der Flughafenbrücke und dem Sporthafen Lörick in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr und nicht vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang befahren. Die Linkspartei beklagt, dass sich viele Fahrer nicht daran hielten und sich Anwohner oft über Motorenlärm und Wasserschlaggeräusche beklagten. Eine Anfrage im Verkehrsausschuss brachte aber wenig Erhellendes zu den Kontrollen zutage. Denn die Stadt ist nicht zuständig. Und die zuständige Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann nur eine allgemeine Zahl aller Verstöße berichten, darunter etwa auch gegen Kennzeichen-Regelungen – für das gesamte Zuständigkeitsgebiet der Direktion Münster. 27 Verstöße wurden demnach bis September 2019 zur Anzeige gebracht.

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