Lernmittelbefreiung für Besitzer des Düssel-Passes

Ab sofort können sich Familien, die in Düsseldorf Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten, für das Schuljahr 2005/06 vom Eigenanteil für Lernmittel befreien lassen. Dies gilt auch für Erziehungsberechtigte, die ALG II erst ab diesem Schuljahr beziehen.

Als Nachweis akzeptieren die Schulen neben dem Bescheid der ARGE Düsseldorf auch den Düssel-Pass. Weitere Infos gibt es unter der Telefonnummer 0211/89-25853.

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