Lernmittelbefreiung für Besitzer des Düssel-Passes
Ab sofort können sich Familien, die in Düsseldorf Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten, für das Schuljahr 2005/06 vom Eigenanteil für Lernmittel befreien lassen. Dies gilt auch für Erziehungsberechtigte, die ALG II erst ab diesem Schuljahr beziehen.
29.09.2005
, 15:52 Uhr
Als Nachweis akzeptieren die Schulen neben dem Bescheid der ARGE Düsseldorf auch den Düssel-Pass. Weitere Infos gibt es unter der Telefonnummer 0211/89-25853.