Architekten-Mord in Düsseldorf Lebenslange Haft für Mord an Architekt

Düsseldorf · Lebenslange Haft wegen Mordes hat das Landgericht am Donnerstag gegen einen Familienvater (36) verhängt. Von der Ehefrau verlassen, hat er laut Schuldspruch im März an der Platanenstraße abends einem Architekten (41) in dessen Hausflur aufgelauert und dem neuen Lebensgefährten seiner Ex-Frau mit einem axt-ähnlichen Gegenstand den Kopf zertrümmert.

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Der Angeklagte bestreitet das: "Ich bin nicht geboren, um zu töten", so sein Schlusswort. Nach vierwöchigem Indizienprozess folgten die Richter aber dem Antrag der Staatsanwältin.

Die Anklägerin hatte wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen zusätzlich zur lebenslangen Haft auch die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" gefordert. Eine Haftentlassung wäre dann frühestens nach 18 Jahren möglich.

Denn als der Angeklagte 2011 von Frau und Tochter verlassen wurde, sei er "vor nichts zurückgeschreckt", so die Staatsanwältin. Als sich seine Frau später zu einem Architekten-Kollegen zog, habe der Angeklagte den Rivalen als "Zerstörer seiner Welt" betrachtet. "Es ging ihm nur darum, nach einer Ehe voller Unterdrückung, Bedrohung und Gewalt seinen Macht- und Besitzanspruch" gegen Frau und Tochter durchzusetzen. "Er wollte verhindern, dass sie glücklich werden mit einem anderen", so die Anklägerin. Dem folgte das Gericht.

Mit Blick zum Angeklagten erklärte die Kammer: "Wir sind überzeugt, dass Sie der Täter sind." Gestützt haben sich die Richter auf Fingerabdrücke am Tatort und auf das auffällige Verhalten des Angeklagten, der zum Tattag von Luxemburg zurückgekehrt war, sich hier in der Jugendherberge einquartiert hatte. Als er von dort überhastet auszog, hatte er laut Urteil gerade den Rivalen an der Seite seiner Ex-Frau heimtückisch erschlagen.

Ausdrücklich verzichteten die Richter darauf, "niedere Beweggründe" als weiteres Mordmerkmal anzusehen und dafür dann die Maximalstrafe zu verhängen. Man habe, so der Vorsitzende, dem Angeklagten auch "eine Perspektive" für sein Leben lassen wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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