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Düsseldorf Lebenslange Haft für Auftragsmord in der Karibik

Düsseldorf · Mit Bedauern hat das Landgericht gestern eine 45-jährige Frau aus der Dominikanischen Republik zur Höchststrafe wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Gegen die Frau wurde lebenslange Haft verhängt, weil sie nach Überzeugung der Richter Ende 2015 in ihrer Heimat ihren seit 20 Jahren von ihr getrennt lebenden Ehemann (56) aus Ratingen durch einen Auftragskiller rücklings per Kopfschuss töten ließ.

Das Urteil Richter Rainer Dress nannte es eine "Gerechtigkeitslücke", dass nach sieben Prozesstagen keine mildere Strafe möglich war. Die Frau hatte Monate nach der Tat beim Besuch ihrer Töchter in Ratingen alle Details des Mordes und ihrer Rolle als Auftraggeberin geschildert, das vor der Polizei auch wiederholt. Eigentlich müssen Geständnisse als strafmildernd gewertet werden. Doch das Gesetz kennt bei gemeinschaftlichem Mord aus Heimtücke nur lebenslange Haft. Darüber sei das Gericht "nicht glücklich", so Richter Drees.

Der Fall Unter einem Vorwand hatte die Angeklagte laut Urteil ihren Mann bei dessen jährlicher Visite in der Karibik mit seinem Auto auf eine abgelegene Landstraße dirigiert. Als er dort anhielt, wurde der dreifache Vater von dem Auftragsmörder, der auf der Rückbank saß, durch einen gezielten Schuss in den Hinterkopf ermordet. Die Angeklagte als Beifahrerin und der Schütze ließen sich hinterher vom neuen Freund der Frau auf dessen Motorrad vom Tatort wegfahren.

Besonderheiten Als gegen den Schützen und den Freund der Frau in der Dominikanischen Republik ermittelt wurde, hat sich die 45-Jährige in Ratingen selbst als Auftraggeberin offenbart. Als sie das im Prozess widerrief, glaubte ihre mittlere Tochter davon aber kein Wort. In einer emotionalen Konfrontation als Zeugin im Prozess hat sie ihre Mutter schwer belastet: "Ich wusste von Anfang an, dass du das warst."

Folgen Die Angeklagte bleibt weiterhin in Haft. Richter Drees betonte aber, in der aktuellen Legislaturperiode gebe es Bestrebungen, den Mordparagrafen zu ändern. "Über ein Gnadenverfahren" könnte die Angeklagte danach trotz der Verurteilung zur Höchststrafe "vielleicht eine zeitlich begrenzte Strafe" erreichen.

(wuk)
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