Doppelmord von Hassels Lebenslange Haft für Auftraggeber

Düsseldorf · Der Auftraggeber des Doppelmordes von Hassels ist am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah die besondere Schwere der Schuld des 56-Jährigen als erwiesen an. Das bedeutet, dass der Bordellbetreiber nicht vor Ablauf von 18 Jahren das Gefängnis verlassen wird.

Doppelmord in Hassels ist aufgeklärt
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Damit verhängte das Gericht die zuvor vom Staatsanwalt geforderte Höchststrafe. Das Gericht beschrieb den Doppelmord als "Bluttat, die einer Hinrichtung glich". Die Verteidigung hatte am Dienstagvormittag erklärt, dass eine lebenslange Haft für den herzkranken Angeklagten einem Todesurteil gleich käme.

Der 56-jährige Angeklagte wird beschuldigt, einen Drogensüchtigen beauftragt zu haben, seinen 82-jährigen Stiefvater und dessen 39-jährige Tochter umzubringen. Der Todesschütze hatte sich im Juni 2010 unter einem Vorwand Zutritt zu der Wohnung der Opfer verschafft und beide mit Kopfschüssen hingerichtet. Nur die 82-jährige Mutter des Angeklagten wurde verschont.

Laut Anklage war ein Erbschaftsstreit das Motiv für die Tat. Der Angeklagte hingegen schilderte das Geschehen vor Gericht als tragisches Missverständnis. Er habe den drogensüchtigen Schützen lediglich beauftragt, seine Eltern zu erschrecken. Damit habe er ihnen vor Augen führen wollen, wie gefährlich das Leben in der Großstadt Düsseldorf sei. Die Eheleute sollten überzeugt werden, in die Nähe des Bordellbetreibers nach Fulda zu ziehen. Der Drogensüchtige habe den Plan jedoch nicht befolgt und Stiefschwester und Stiefvater in Panik umgebracht.

Das Gericht hingegen sah diese Schilderung des Angeklagten als unglaubwürdig an. Der 23-jährige Komplize des Angeklagten wurde bereits zu lebenslanger Haft verurteilt.

(anch)
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