Piloten geblendet Laser-Attacke: Brüder verurteilt

Düsseldorf/Neuss · In zweiter Instanz hat das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag zwei Neusser schuldig gesprochen, die im Sommer vor zwei Jahren den Piloten einer Air Berlin-Maschine mit einem Laserpointer geblendet hatten.

Erst im zweiten Anlauf hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht gestern die Bestrafung von zwei Brüdern aus Neuss durchgesetzt, die im Juli 2010 mit einem so genannten Laserpointer zwei Piloten geblendet haben sollen. Die Angeklagten (33 und 22 Jahre) hatten dazu geschwiegen, waren vom Amtsgericht Neuss freigesprochen worden. Die Berufung der Staatsanwaltschaft war aber erfolgreich.

Der 22-Jährige wurde verwarnt, muss als Auflage 500 Euro an die Staatskasse zahlen. Gegen seinen Bruder wurde eine Geldstrafe von 1800 Euro verhängt. Die Schuldsprüche ergingen wegen versuchter Luftverkehrsgefährdung oder zumindest Beihilfe dazu.

Der Laserpointer war damals in einer Neusser Wohnung entdeckt worden, in der auch beide Angeklagten angetroffen wurden. Spätabends sollen sie am 27. Juli 2010 mit dem starken Lichtstrahl einen Air Berlin-Jet im Landeanflug auf Düsseldorf anvisiert und direkt danach die Besatzung des Polizeihubschraubers "Hummel IV" anvisiert haben.

Das Neusser Amtsgericht hatte Schuldsprüche abgelehnt, da unklar geblieben sei, welcher Angeklagte das Laserlicht nach oben gerichtet habe. Auch durch Aufnahmen einer Wärmebildkamera der Polizei war das nicht zu klären.

Ursprünglich hatte das Neusser Amtsgericht deshalb nicht einmal die erste Hauptverhandlung eröffnen wollen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt und durchgesetzt, dass das Düsseldorfer Landgericht die Eröffnung anordnete. Gegen die Freisprüche, die der Amtsrichter im Februar verkündete, hatten die Ankläger Berufung eingelegt.

Das Landgericht folgte am Dienstag der Argumentation und dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang. So blieb zwar offen, welcher Bruder die versuchte Luftverkehrsgefährdung begangen habe, aber zumindest wegen Beihilfe habe sich jeder von ihnen schuldig gemacht. Da der 22-Jährige zur Tatzeit Heranwachsender war, beschränkte sich das Gericht bei ihm auf eine Verwarnung. Die Verteidiger beider Brüder wollen Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.

Markus Wahl von der Pilotenvereinigung Cockpit begrüßte die Verurteilung. "Es ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung — Laserattacken sind keine harmlosen Streiche, sondern lebensgefährlich", sagte er unserer Zeitung. Die konsequente Verfolgung solcher Straftaten, notfalls durch mehrere Instanzen, sei notwendig.
Das von der Vereinigung geforderte Verbot der Laserpointer, die ursprünglich als Zeigewerkzeug für Leinwand-Projektionen entwickelt wurde, sei allerdings nicht in Sicht — nicht zuletzt, weil die Geräte mit normalen Reichweiten völlig harmlos sind. Der Missbrauch der stärkeren Geräte für Blendattacken auf Piloten sei jedoch ein wachsendes Problem. Vielfach machten sich die Täter dabei die Folgen nicht klar: Ein Laserstrahl macht das abgedunkelte Cockpit taghell, die geblendeten Piloten berichten, dass sie für Sekunden die Instrumente nicht mehr sehen konnten. "Das kann fatale Folgen haben."

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