Orgie an Brutalität Langjährige Haft für Folter im Partykeller

Düsseldorf · Sein Verteidiger legte sich vor dem Landgericht für ihn ins Zeug. Betonte, dass sich sein 20-jähriger Schützling bei den vier Jugendlichen, die er in einem Hellerhofer Partykeller im November zusammen mit einem Kumpel stundenlang geprügelt, erniedrigt, dann ausgeraubt hatte, "entschuldigt und seine Tat bedauert". Doch hinterm Rücken des Anwalts "grüßte" jener Angeklagte gestern kurz vor dem Urteil mit ausgestrecktem Mittelfinger höhnisch ins Publikum. Dort saßen auch Eltern der Opfer.

 Wegen einer Einbruchsserie in Luxushotels muss sich eine Bande vor Gericht verantworten.

Wegen einer Einbruchsserie in Luxushotels muss sich eine Bande vor Gericht verantworten.

Foto: rpo/ms

Die Richter konnten diese Geste nicht sehen. Aber sie hatten längst an den Taten und Zeugenaussagen eine "zutiefst menschenverachtende Gesinnung" dieses Angeklagten abgelesen. Ihn schickten sie daher für fünf Jahre in Jugendhaft.

Schon vorher verurteilt

Sein gleichaltriger Komplize wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt - ohne Bewährungs-Chance. Die Eltern der vier Jugendlichen nickten zustimmend. Sie hatten befürchtet, der Komplize könne Bewährung bekommen - und hielten dies angesichts der Tatvorwürfe für "einfach lächerlich". Doch die Richter entschieden: Auch der Komplize muss in Haft. Immerhin war er erst einen Monat zuvor von einem anderen Jugendgericht verurteilt worden - ebenfalls schon wegen räuberischen Diebstahls bei Jugendlichen.

Und was hier den vier Opfern zwischen 16 und 17 Jahren in jener Novembernacht im Partykeller des Mietshauses in Hellerhof durch die Angeklagten widerfahren ist, war eine Orgie an Brutalität. "Mit massivster, unmotivierter Gewalt" (so die Richter) hatten die Täter wechselweise auf ihre Opfer eingeprügelt - mit Händen, Fäusten, einem leeren Bierkasten. Wer zu Boden ging, wurde getreten. Die Opfer mussten ihre Peiniger als "Meister" anreden, durften sie bei Strafe nicht ansehen. Erst nach Stunden waren die vermutlich angetrunkenen Angreifer abgerückt - mit zwei erbeuteten Handys, ein paar Euro und der Musikanlage aus dem Partykeller. Eins der Opfer musste helfen, die Geräte wegzuschleppen. Zuvor hatte einer der Täter auf eines der blutenden Opfer noch uriniert.

Ihm brachte diese bewusste Demütigung - zusammen mit einer früheren Verurteilung zu zwei Jahren - jetzt die hohe Haftstrafe von fünf Jahren ein. "Und sollte dieses Menschenverachtende Ihrem Naturell entsprechen", so der Richter direkt zu diesem Angeklagten, "dann werden Sie den Großteil Ihres Lebens in Gefängnissen verbringen."

Doch als wären die Worte nicht an ihn gerichtet, verzog der 20-Jährige keine Miene, zeigte keine Regung. Zusätzlich zu den verhängten Haftstrafen entschieden die Richter, dass die Täter jetzt an eines der Opfer noch 3000 Euro zahlen müssen. Als Schadenswiedergutmachung.

(RP)
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