Urteil vor dem Landgericht Lange Haftstrafe für Düsseldorfer Cannabis-Dealer

Düsseldorf · Ein Düsseldorfer war angeklagt, kiloweise Marihuana verkauft zu haben. Obwohl einige Anklagepunkte fallen gelassen wurden, muss er nun eine langjährige Haftstrafe antreten.

 In ihren Schlussplädoyers hatten die Verteidiger eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren und neun Monaten für den Angeklagten gefordert.

In ihren Schlussplädoyers hatten die Verteidiger eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren und neun Monaten für den Angeklagten gefordert.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Wegen des Handels mit einer nicht geringen Menge Betäubungsmitteln wurde ein Düsseldorfer vor dem Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in insgesamt elf Fällen 153,2 Kilogramm Marihuana verkauft zu haben. Zusätzlich zu der Freiheitsstrafe hat sich das Gericht auf einen Einziehungsbetrag von 555.830 Euro festgelegt. Die Summe bemisst sich an dem Verkaufswert der Drogen, nicht am reinen Gewinn, den der Angeklagte gemacht haben soll. Ein Kilogramm soll er für durchschnittlich 4600 Euro verkauft und damit 200 bis 500 Euro verdient haben. Einige Anklagepunkte wurden fallengelassen, weil ihre Einbeziehung wohl keinen großen Einfluss auf das Strafmaß gehabt hätte. In manchen Fällen sei die Beweislage außerdem nicht eindeutig.

In ihren Schlussplädoyers hatten die Verteidiger eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren und neun Monaten für den Angeklagten gefordert. Sie machten das umfängliche Geständnis ihres Mandanten geltend, das den Prozess deutlich verkürzt und die Urteilsfindung vereinfacht habe. Außerdem lägen die Taten nun schon fast zwei Jahre zurück und ihr Mandant habe gezeigt, dass er schon in dieser Zeit auf dem besten Wege der Resozialisierung sei. Die einmonatige U-Haft im Frühsommer 2021 habe gewaltigen Eindruck auf ihn gemacht. Sie sagten zudem, dass die angeklagten Straftaten ihres Mandanten nach einer Zeit begannen, in der persönliche Schicksalsschläge – Depressionen, Jobverlust und Medikamentenabhängigkeit – sein eigentlich geordnetes Leben durcheinanderbrachten. Sein Leben sei keine kriminelle Karriere.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sagte dagegen, der Angeklagte sei kein kleiner „Dealer vom Hauptbahnhof“, sondern Drogenhändler im großen Stil. Sie erkannte zwar die persönlichen Schicksalsschläge des Mannes und sein umfassendes Geständnis an, doch sagte auch: „Sie hätten das nicht unbedingt nötig gehabt. Sie hätten auch anders Geld verdienen können“. Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.

In der Urteilsverkündung sprach schließlich auch die vorsitzende Richterin von Drogenhandel im großen Stil: „Da sind Sie in Düsseldorf in dem Bereich schon eine große Nummer gewesen.“ Insgesamt sei das fast 2000-Fache der „nicht geringen Menge“ an Betäubungsmitteln verkauft worden, für die alleine schon ein Mindeststrafmaß von einer einjährigen Gefängnisstrafe vorgesehen sei. Positiv für den Angeklagten wertete auch die Strafkammer das umfassende Geständnis, die private Situation des Angeklagten und sein gutes Verhalten in der vergangenen Zeit nach der U-Haft. Das werde auch ins Urteil aufgenommen und könnte einen positiven Einfluss auf die Frage haben, ob der Angeklagte wenigstens einen Teil seiner Strafe im offenen Vollzug absitzen kann. Das entscheidet allerdings nicht das Gericht, sondern die Justizvollzugsanstalt.

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