Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf Messerattacke auf Ehefrau: 74-Jähriger muss in Haft

Düsseldorf · Ein 74-jähriger Düsseldorfer ist wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf sprach ihn am Freitag schuldig.

 Der Rentner ist an Krebs erkrankt und kam im Rollstuhl zur Verhandlung.

Der Rentner ist an Krebs erkrankt und kam im Rollstuhl zur Verhandlung.

Foto: Wulf Kannegiesser

(wuk) Nicht als Mordversuch, aber auch nicht als ein harmloses „Erschrecken“ der Ehefrau hat das Landgericht am Freitag die Bluttat eines 74-jährigen Ingenieurs bewertet. Er gab zu, an einem Augustmorgen 2019 seine Frau (40) unter einem Vorwand in der Wohnung in Oberkassel an sich gezogen und ihr mit einem Messer eine lange Schnittwunde am Hals zugefügt zu haben.

Das hat das Schwurgericht als versuchten Totschlag gewertet und als gefährliche Körperverletzung, hat den von einer Krebserkrankung schwer gezeichneten Angeklagten zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwältin hatte auf Mordversuch plädiert und sechs Jahre Haft beantragt. Kurz vor dem Urteil nahm der Rentner Stellung zur Anklage. Er habe seiner Frau, die sich von ihm trennen wollte, mit dem Messer bloß „einen Schrecken einjagen“, sie dabei allenfalls leicht verletzen wollen, ließ er ausrichten. Auch habe er geplant, am Tatmorgen die stumpfe Klingenseite über den Hals der Frau zu ziehen – habe sich aber vertan und sie doch mit der scharfen Schneide verletzt. Die Frau kam nie in Lebensgefahr, wurde aber erheblich verletzt. Sie hatte erklärt, der Angeklagte habe sie in der Ehe stets „wie eine Putzfrau“ behandelt, sie mit seiner Eifersucht jahrelang drangsaliert. Als sie sich bereits eine Wohnung in Neuss angemietet hatte, habe er ihr einen gemeinsamen Selbstmord vorgeschlagen, habe sie nach ihrer Weigerung dann urplötzlich mit dem Messer attackiert. Von Heimtücke, wie in der Anklage wegen Mordversuchs, gingen die Richter dennoch nicht aus. Doch ließen sie den schwer kranken Angeklagten trotz Anregung des Verteidigers auch nicht aus der U-Haft frei. Der Anwalt hat Revision gegen das Urteil angekündigt – und will zudem erreichen, dass der Senior im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand bald von weiterer Haft verschont wird.

(wuk )
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