Landgericht Düsseldorf Bankmitarbeiter entgeht knapp einer Haftstrafe

Knapp einer Haftstrafe entgangen ist ein Ex-Bankmitarbeiter. Als Anlagespezialist in Düsseldorf hatte sich der 59-Jährige laut Geständnis bis 2013 in etlichen Fällen an Kundengeldern in der Gesamthöhe von rund einer Viertelmillion Euro vergriffen.

Wegen drei solcher Tatserien war er vom Amtsgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im Berufungsprozess gewährte ihm gestern das Landgericht aber einen Nachlass: Die Strafe wurde auf zwei Jahre gesenkt und zur Bewährung ausgesetzt.

Dafür war der Angeklagte im Prozess als sein schärfster Kritiker aufgetreten. In einer mehrseitigen Erklärung geißelte er seine damaligen Untreue-Taten als „unverzeihliches Fehlverhalten“, das er „zutiefst bereue“ – und das seinen Grund gehabt habe in „maßlos überzogenem Lebensstandard“.

Als „Ersatzbefriedigung für angestauten Frust“ wegen eines körperlichen Handicaps und deshalb geringerer Karriere-Chancen habe er seine „Familie von oben bis unten belogen und auch die Kunden“.

Den Geldsegen, von dem er Autos, Urlaube und die Führerschein-Ausbildung der Kinder bezahlt habe, hatte er als unverhoffte Renditen aus Aktiengeschäften ausgegeben. Als die ersten beiden Tatserien auffielen, wurde er in der Bank entlassen und vom Gericht zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt.

Als dann die dritte Serie bekannt wurde mit einem weiteren Schaden von 125.500 Euro, hat die Justiz seine Strafe auf 30 Monate aufgestockt – ohne Bewährung.

Dass er nun angab, sich um Ausgleich des Schadens zu bemühen, stimmte das Landgericht milde: Die reduzierte Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bank hatte ihren Kunden deren Verluste bereits in voller Höhe ersetzt.

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