Landgericht Düsseldorf Urteil im Prozess um rauchenden Mieter erwartet

Düsseldorf · Die Raucherwelt schaut gebannt nach Düsseldorf: Wird Raucher Friedhelm Adolfs (75) in seiner Wohnung bleiben dürfen - oder muss er sie nach 40 Jahren räumen? Am heutigen Donnerstag soll das Urteil gefällt werden.

Im Prozess um die fristlose Räumung der Mietwohnung eines Rauchers in Düsseldorf wird das Landgericht am Donnerstag das Urteil verkünden. Weil er seine Nachbarn mit Zigarettenrauch massiv belästigt haben soll, war dem ehemaligen Hausmeister des Hauses die Wohnung gekündigt worden.

Das Amtsgericht hatte der Eigentümerin Recht gegeben und den Rauswurf bestätigt. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht hatte der 75-jährige Friedhelm Adolfs bestritten, vor der Kündigung mehrfach mündlich abgemahnt worden zu sein.

Das Amtsgericht hatte der Eigentümerin Recht gegeben und im vergangenen Sommer in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass der Rentner nach 40 Jahren ausziehen muss: Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden grundsätzlich erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn. Durch mangelndes Lüftungsverhalten sei es zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn gekommen.

Das Landgericht verhandelt den Fall nun in zweiter Instanz. Im Januar hatte es in einer vorläufigen Bewertung bekanntgegeben, dass es die Kündigung für unwirksam hält, weil die Vermieterin zwischen Abmahnung und Kündigung mehr als ein Jahr habe verstreichen lassen. Dies hatte die Vermieterin bestritten und den Makler als Zeugen präsentiert: Er habe den ehemaligen Hausmeister des Hauses in der Zwischenzeit noch mehrfach mündlich abgemahnt.

(lnw)
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