Landgericht Düsseldorf fällt Urteil 81-Jähriger wegen Totschlags an seiner Schwester verurteilt

Düsseldorf · Eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten hat das Schwurgericht in Düsseldorf gegen einen 81-jährigen Unternehmer verhängt. Er hatte zugegeben, seine drei Jahre ältere Schwester im Juli 2018 bei einem Besuch in deren Wohnung in Eller getötet zu haben.

 Der Verurteilte mit seinem Anwalt im Landgericht Düsseldorf. (Aufnahme vom 25. Januar)

Der Verurteilte mit seinem Anwalt im Landgericht Düsseldorf. (Aufnahme vom 25. Januar)

Foto: dpa/Frank Christiansen

Ging es beim Zank der Geschwister vorderhand um angebrannte und versalzene Rösti an jenem Abend, so lag der wahre Grund für das tödliche Drama nach übereinstimmender Ansicht von Staatsanwalt und Gericht jedoch im Zerwürfnis der beiden Schwestern des Angeklagten.

Jede von ihnen sollte von seinem Konto 300.000 Euro erhalten, doch das spätere Opfer reklamierte für sich einen viel größeren Anteil. Als die 84-Jährige ihrem Bruder, der aus Venezuela extra zu ihr gereist war, dann noch die Koffer vor die Tür stellte, ihn auch attackierte, erlitt er laut Urteil dadurch „eine schwere, von ihm nicht verschuldete Kränkung“.

Im Handgemenge würgte er die Schwester, dann schlug er ihr mehrere Glasflaschen so oft und so wuchtig auf den Kopf, dass die Seniorin tödliche Verletzungen davontrug. Weil der Rentner, der in Südamerika seit den 1960er Jahren mehrere Konzerne im Metallhandel aufgebaut hatte, zur Tatzeit mit rund zwei Promille erheblich angetrunken war und auch wegen seiner „psychischen Befindlichkeit“, billigte ihm das Gericht jetzt eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zu.

Auch gingen die Richter von einem „minder schweren Fall des Totschlags“ aus, weil er durch die Schwester erheblich gekränkt und auch körperlich angegriffen worden sei. Der Staatsanwalt sah das anders, forderte eine Haftstrafe von fünf Jahren für den 81-Jährigen.

Das Schwurgericht betonte im Urteil allerdings, man wolle dem Angeklagten angesichts seines hohen Alters auch eine Perspektive lassen. „Es muss für ihn die Aussicht muss bleiben, wieder in Freiheit zu kommen“, so die Urteilsbegründung.

Hinweis: Zuvor hatten wir geschrieben, dass der 81-Jährige wegen Mordes verurteilt wurde. Es handelt sich aber um eine Verurteilung wegen Totschlags. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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