Prozess vor Landgericht Düsseldorf Doch nicht ins Messer gefallen - Angeklagte gesteht Tötung von Ehemann

Düsseldorf · Kehrtwende im Totschlag-Prozess: Eine 60 Jahre alte Angeklagte hat in Düsseldorf vor dem Landgericht gestanden, ihren Ehemann erstochen zu haben. Bislang hatte sie behauptet, er sei ihr unglücklich ins Messer gefallen.

Landgericht Düsseldorf: Doch nicht ins Messer gefallen - Angeklagte gesteht Tötung von Ehemann
Foto: Marc Ingel

Es war doch kein Unfall, dem ihr Mann (67) zum Opfer fiel – sondern im Streit mit ihm hat seine Frau eine „Stichbewegung“ ausgeführt mit einem Küchenmesser gegen seinen Unterbauch. Mit diesem Eingeständnis vor dem Landgericht ist eine 60-jährige Angeklagte am Dienstag von ihrer bisherigen Unfall-Version abgerückt. An einem Maiabend 2018 war ihr Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung an der Lütticher Straße an den Folgen dieses Stiches gestorben. Die Richter glaubten der Witwe, dass sie „den Tod ihres Mannes nicht gewollt“ habe – und setzten im Urteil nun eine Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung aus. Das hatte auch der Staatsanwalt beantragt.

Sofort nach der Bluttat, über die sie selbst sofort einen Notarzt informiert hatte, sprach die Angeklagte von einem tragischen Unfall. Nach einem Besuch der Jazz-Rally und eines Lokals hatte sie damals auf die Heimkehr gedrängt, ihr Mann wäre gerne geblieben. Darüber stritten die Eheleute in ihrer Wohnung weiter. Als die Frau dann in die Küche ging, um Abendbrot zu machen, sei er ihr dicht gefolgt, sei in der engen Küche dann ins Messer „gefallen“, das sie in der Hand hielt.

Erst am Dienstag korrigierte sie: Er habe sie wuchtig gegen die Schulter geschubst, sie habe daraufhin mit dem Messer „eine Stichbewegung gegen ihn ausgeführt“. Dass sie dabei eine Vene zufällig traf, ihr Mann an den Folgen sterben würde, hätte sie nie gedacht, ließ sie ihren Anwalt erklären: „Den Tod ihres geliebten Mannes wollte sie zu keinem Zeitpunkt!“ Das glaubten auch die Richter. War die Frau zunächst angeklagt wegen Totschlags, erging das Urteil gegen sie jetzt lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge – in einem minder schweren Fall.

Zur Begründung hieß es, die Tat trage „unfallähnliche Züge“, die Frau habe diese Entwicklung „nicht gewollt“. Und sie sei, so die Richter weiter, durch die Folgen ihrer Tat nun auch „sehr stark im Mitleidenschaft gezogen“. Ihre gesamte Lebensplanung sei durch den Tod des Gatten jetzt hinfällig. Weil die 60-Jährige zudem geständig und bisher völlig unbescholten war, hatte auch der Staatsanwalt für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert.

(csr/dpa)
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