Landesarbeitsgericht in Düsseldorf Rauswurf von Polizei-Pförtner bestätigt

Düsseldorf · Weil er den 100-Euro-Schein einer ehrlichen Finderin eingesteckt haben soll, verlor ein Pförtner der Düsseldorfer Polizei seinen Job. Vor dem Landesarbeitsgericht wehrt er sich nun gegen seine fristlose Kündigung.

 Ein 100 Euro-Schein. (Archiv)

Ein 100 Euro-Schein. (Archiv)

Foto: dpa/Daniel Karmann

Bestätigt hat das Landesarbeitsgericht den fristlosen Rausschmiss des langjährigen Polizei-Pförtners. Der 55-Jährige, der bei einer speziellen Organisationseinheit der Polizei in Friedrichstadt in der Pförtnerloge saß, soll kurz vor Weihnachten 2017 während seines Dienstes von einer ehrlichen Finderin (48) einen 100-Euro-Schein entgegen genommen, soll dieses Fund-Geld dann aber nicht weiter geleitet, sondern eingesteckt haben.

Der Mann, der seit 1987 beim land NRW beschäftigt war, bestritt diesen Vorwurf. Doch das Amtsgericht hielt ihn Ende 2018 durch die als absolut glaubwürdig eingestufte Geld-Finderin für überführt und verurteilte ihn wegen Unterschlagung in erster Instanz zu 2000 Euro Strafe. Inzwischen ist dieses Strafverfahren abgeschlossen.

Parallel dazu war ihm vom Land NRW wegen des Vorfalls fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt worden. Das Arbeitsgericht hatte diese Kündigung bestätigt, in seiner Berufung dagegen entschied jetzt auch das Landesarbeitsgericht gegen den 55-Jährigen.

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