Düsseldorf Lärm durch Gastronomie erreicht den Grenzwert

Die Gäste auf den Außenterrassen an der Ratinger Straße sowie Liefergasse und Lieferplätzchen sind laut, können vor allem in den Nachtstunden stören. Davon gehen die Fachleute aus, die ein Gutachten über Lärmbelästigungen für den Bebauungsplan erarbeitet haben. Es müsse vor allem an der Ratinger Straße mit erheblichen Geräuscheinwirkungen gerechnet werden, sind sie sich sicher. Um Konflikte mit den Bewohnern des neuen Wohnquartiers von vornherein zu vermeiden, sollten bereits bei der Planung alle Möglichkeiten für eine ausreichende Lärmdämmung beachtet werden, heißt es in dem Gutachten. Nach gängigen Modellen sind darunter beispielsweise Lärmschutzfenster oder spezielle Lüftungen zu verstehen, die für Frischluft auch bei geschlossenen Fenstern sorgen.

Allerdings übersteigt der Lärm durch die Außengastronomie nach Berechnungen der Gutachter nicht die zulässigen Grenzwerte, die bis Mitternacht gelten und in etwa dem Autolärm auf einer normalen Stadtstraße in einem Mischgebiet von Wohnhäusern und Gewerbe entsprechen. So würde ein Lärmpegel von 60 Dezibel nicht überschritten, wenn sich 100 Gäste im Außenbereich mit gehobener Stimme unterhalten würden, so das Gutachten. Ähnliche Werte seien auch an der Liefergasse und am Lieferplätzchen zu erwarten. Wohnen im Andreasquartier werde also unter dem Gesichtspunkt des Emissionsschutzes nicht beeinträchtigt, weil die vorgeschriebenen Werte eingehalten werden. Die Gutachter schließen allerdings nicht aus, dass die Grenzwerte um etwa ein bis drei Dezibel kurzzeitig überschritten werden könnten. Das sei aber für die Gesamtbeurteilung nicht gravierend.

(bro)
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