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Unangenehmer Sommer Lärm-Beschwerden nehmen zu

Düsseldorf · In den Sommermonaten häufen sich die Beschwerden wegen Ruhestörung – und damit die Einsätze von Polizei und Ordnungsamt. Das Landes-Immissionsschutzgesetz enthält jedoch keine genau definierten Regelungen.

In den Sommermonaten häufen sich die Beschwerden wegen Ruhestörung — und damit die Einsätze von Polizei und Ordnungsamt. Das Landes-Immissionsschutzgesetz enthält jedoch keine genau definierten Regelungen.

Laute Grillpartys, ausgelassene Gartenfeste und angeregte Gespräche auf dem Balkon bis in die Morgenstunden — Beschwerden wegen Lärmbelästigung haben im Sommer Hochkonjunktur. Die Einsätze der Polizei wegen Ruhestörung verdoppeln sich im Vergleich zu den Wintermonaten (siehe Grafik). "Das Leben verlagert sich einfach mehr nach draußen", sagt auch der kommissarische Leiter des Ordnungsamts, Michael Zimmermann. Bis zu 30 Beschwerden erreichten in einer Sommernacht das Ordnungsamt — das seien vier- bis fünfmal so viele wie im Winter.

Keine exakte Regelung

Gerade in der Nacht häuften sich die Beschwerden. "Die Toleranzschwelle ist tagsüber deutlich höher", sagt Zimmermann. Denn zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt Nachtruhe — geregelt durch das Landes-Immissionsschutzgesetz. Darin steht allerdings lediglich: "Alle Betätigungen sind verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind." Zimmermann erklärt: "Das bedeutet im Grunde, dass keiner mehr als notwendig durch Lärm belästigt werden darf." Eine exakte Regelung gebe es nicht, Ausnahmen gelten für Außengastronomie.

Die Polizei hingegen kann, besonders, wenn sie zum zweiten Mal in einer Nacht zu einem Unbelehrbaren ausrückt, auch nach dem Polizeigesetz operieren. "Dann nehmen wir auch schon mal eine Stereoanlage mit, die sich die Leute dann am nächsten Tag wieder abholen können", sagt Sprecherin Susanna Heusgen. Einen Anstieg von Anzeigen und Bußgeldern über die Jahre verzeichnet die Polizei jedoch nicht — Ausreißer in der Statistik, wie etwa im Juli 2006, sind durch besondere Ereignisse wie die Fußball-WM zu erklären. Im Gegenteil: "Seit Gründung des Ordnungs- und Servicedienstes vor zehn Jahren gehen bei uns die Anzeigen zurück", sagt Polizeisprecher Markus Niesczery. Dennoch sei es nach wie vor so, dass in der Regel zunächst die Polizei gerufen werde, erst dann der OSD. Besonders häufig sei dies in der Innenstadt, im Linksrheinischen, aber auch im Süden der Fall.

Beim Ordnungsamt, das allerdings keine eigene Statistik zu Ruhestörungs-Einsätzen führt, nehmen die Beschwerden hingegen zu. Aber nicht, weil die Leute öfter grillen, sondern weil sie "durch unsere Arbeit in den vergangenen Jahren gemerkt haben, dass ihre Beschwerden ernst genommen werden und wir darauf reagieren", wie Zimmermann glaubt.

Die Gründe für Beschwerden sind verschieden: "Das können Feiern, Musik oder zu lange geöffnete Biergärten sein", so Zimmermann. Aber auch der Deutschen liebstes Hobby, das Grillen, sei nicht selten der Grund für Anrufe — die Leute beschweren sich über Qualm und Geruch. Aber wessen Mietvertrag dies nicht verbietet, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Rauch- und Geruchsverbreitung sei bereits durch die Art des Grills zu beeinflussen.

(RP)
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