Düsseldorf Kurioser Streit um Möbel-Auktion

Düsseldorf · Mann ersteigert antiken Sekretär, will aber Höchstgebot nicht zahlen.

Mit einem kuriosen Auktionsprozess ist eine Zivilkammer des Landgerichts gestern ins neue Verhandlungsjahr gestartet. Im Juni 2016 hatte ein Ex-Manager aus Frankfurt bei einer Düsseldorfer Auktion den Zuschlag für einen antiken Nussbaumsekretär aus dem Jahr 1830 erhalten - für stolze 7000 Euro plus Aufgeld. Nur bezahlen will er nicht, wird daher vom Auktionshaus verklagt. Zur Begründung gibt er an, er habe via Internet über ein Auktionsportal doch bloß 750 Euro geboten. Wer hier recht bekommt, ist noch ungewiss.

Nur knapp 120 Sekunden dauerte es damals, dann war das Limit für das Möbelstück von 200 Euro schon auf 7000 Euro hochgeschnellt. Das verrät ein Tonbandmitschnitt, den gestern ein Mitarbeiter des Auktionshauses dem Gericht vorspielte. Darin wiederholt der Auktionator, wie sich die Gebote immer höher und höher schrauben. Ob jene Gebote aus dem Saal kamen, wusste der Zeuge nicht mehr. Aber: "Es gab Mitbieter!" Auf Frage des Gerichts, warum ein 200-Euro-Sekretär "so ein Renner" für letztlich 7000 Euro werden konnte, erklärte der Zeuge, das Möbel habe nicht die übliche Kastenform gehabt, sondern sich konisch nach unten verbreitert. Und von Anfang an sei dem Auktionator das Mail-Gebot des Ex-Managers aus Hessen bekannt gewesen.

Der fragt sich jedoch, ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen sein könne. "Die Versteigerung ist sehr schnell abgelaufen", monierte dessen Anwalt und findet auch bemerkenswert, dass das angebliche Höchstgebot seines Mandanten bei der Versteigerung fast bis an die Grenze ausgereizt worden war. Das Auktionshaus verwahrt sich gegen jede Spekulation, beteuert die Rechtmäßigkeit und pocht auf Bezahlung.

Dabei bestätigte die Lebensgefährtin des verklagten Ex-Managers gestern aber, dass er damals lange geschwankt habe, ob er 700 oder 800 Euro bieten sollte. Von 7500 Euro sei nie die Rede gewesen. Wo die zusätzliche Null am Ende des Betrages herkam, ist angeblich rätselhaft. Der Chef des Auktionshauses und dessen Anwältin merkten an, dass der Ex-Manager für sein Gebot via Internet doch drei Bestätigungen erhalten haben müsse. Der Mann und seine Partnerin konterten, sie seien damals einen Tag vor der Auktion bereits ins Ausland abgereist. Wann ein Urteil folgt, ist völlig offen.

(wuk)
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