Vierbeiner vertrugen sich nicht Kurioser Hundestreit führt zu Zivilprozess

Düsseldorf · Sie konnten nicht friedlich miteinander leben: Ein junger Rottweiler-Rüde namens "Tasso" und ein alteingesessenes Mops-Pärchen sorgten im Haushalt einer 63-jährigen Witwe wochenlang für Panik-Alarm. Bis die Tierhalterin entnervt kapitulierte und den neu gekauften Rottweiler an dessen Züchter zurückgab.

Weil sie vom Kaufpreis (1300 Euro) bisher aber nur 500 Euro bekam, klagt sie wegen der Restsumme jetzt vor dem Amtsgericht. Ob hier ein friedlicher Vergleich gelingt, ist ungewiss.

"Ich war von Anfang an in den schönen Tasso verliebt", so die 63-Jährige. Im Nu habe der junge Rottweiler Mitte November 2008 das tierliebe Herz der Seniorin gewonnen. Sie hatte schon einmal gute Erfahrungen mit einem Rottweiler gemacht. "Tasso sollte mich jetzt beschützen und mir neben meinen zwei kleinen Hunden und einem Kater Gesellschaft leisten", hoffte die Witwe.

Aber nur ganz am Anfang war das tierische Zusammenleben unter einem Dach von Harmonie geprägt. Dann hätten sich die Möpse stets verkrochen, sobald "Tasso" ins Zimmer kam. Der ungestüme Rottweiler habe die beiden "regelrecht überrollt, es entstand Panik", so die Witwe weiter. Noch schlimmer: "Die Situation wurde dramatisch, ich verlor die Kontrolle über mein Haus, weil ich ständig damit beschäftigt war, die Tiere zu trennen!"

Zu lange aufs Geld gewartet

Zwei Wochen nach dem Einzug musste "Tasso" deshalb wieder ausziehen. Die Züchterfamilie holte ihn ab, versprach der Witwe die Erstattung des Kaufpreises, sobald ein neues Herrchen für "Tasso" gefunden sei. Das ging schnell, aber der neue "Tasso"-Besitzer konnte den Kaufpreis nur in Raten zahlen. Das wiederum dauerte der Witwe zu lange.

Sie alarmierte den Züchterverband, zeigte die "Tasso"-Verkäufer wegen Betruges an — und erhob jetzt Zivilklage wegen der restlichen 800 Euro. Hier schlug der Richter aber einen Vergleich vor: Beide Seiten sollten sich auf Zahlung von 400 Euro einigen, den Streit damit beenden. Die Züchterfamilie und die Witwe wollen diesen Vorschlag nun prüfen. Stimmen sie nicht zu, will der Richter demnächst zum Urteil schreiten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort