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Flughafen-Sicherheit Kurierfahrer bringt dummen Spruch und verliert Zutrittsberechtigung

Weil er einen dummen Spruch brachte, hat ein 32-Jähriger die Zugangsberechtigung zum Sicherheitsbereich des Flughafens verloren. Er machte einen Witz über Molotowcocktails.

Als am Donnerstagvormittag, gegen 10 Uhr, ein Kurierfahrzeug auf das Vorfeld des Düsseldorfer Flughafen fahren wollte, wurde das Fahrzeug und die Fahrzeuginsassen (Vater und Sohn), entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, von den Sicherheitskräften an der Zufahrt kontrolliert.

Die gesetzlichen Vorschriften verpflichten, Personen und Waren zu kontrollieren, bevor sie in den Sicherheitsbereich des Flughafens gelangen. Bis auf mitgeführte Taschen und Beutel, war die Ladung nicht zu beanstanden.

Als die Fahrzeuginsassen zu dem Inhalt der Taschen befragt wurden, gab der ältere Fahrer der Sicherheitskraft gegenüber an, dass es sich hierbei um leere Flaschen handeln würde. Diese Aussage wurde von dem Sohn mit dem Hinweis ergänzt, dass es Molotowcocktails wären.

Die verständigte Bundespolizei überprüfte die Sachlage und die Flaschen, wobei der 32-jährige Beifahrer den Beamten gegenüber einräumte, einen dummen Spruch gemacht zu haben.

Nachdem die gesamte Ladung als ungefährlich eingestuft wurde, durfte der Fahrer mit seinem Fahrzeug das Vorfeld befahren. Hingegen musste der Beifahrer vor dem Flughafengelände warten, da ihm die Zutrittsberechtigung zum Sicherheitsbereich entzogen wurde.

Er konnte die Wartezeit dazu nutzen, über die Auswirkung seines "dummen Spruches" nachzudenken, da ihn die Bundespolizei wegen "Vortäuschen einer Straftat" zur Anzeige brachte.

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