Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf Streit um ein Bild von Günther Uecker

Düsseldorf · Laut Vertrag sollte die Käuferin eines angeblichen Uecker-Bildes als Anzahlung zwei gebrauchte Rolex-Uhren (für 5.000 Euro) und 2500 Euro in bar zahlen. Ein Gutachter soll nun über die Echtheit des Werks entscheiden.

Kunst-Streit um ein Bild von Günther Uecker vor dem Landgericht Düsseldorf
Foto: dpa/Marcel Kusch

Ein handfester Kunst-Streit um ein angebliches Uecker-Werk steht dem Landgericht derzeit ins Haus. Die Klage einer Kunst-Käuferin vor einer Zivilkammer richtet sich gegen einen selbst ernannten Kunsthändler, der ihr im Mai 2018 ein Werk verkauft hatte, das von Zero-Künstler Günther Uecker stammen soll. 7.500 Euro als Anzahlung fordert die Käuferin nun zurück. Sie meint, das „Sandbild auf Büttenpapier“ sei eine dreiste Fälschung, der Verkäufer dagegen beharrt darauf, das Werk sei nicht nur echt, sondern deutlich mehr wert, als der vereinbarte Gesamtpreis von 15.000 Euro. Nächster Verhandlungstermin ist der 4.November.

   Mit „Uecker 86“ ist dieses 50 mal 60 Zentimeter große Werk signiert, es ist gerahmt und trägt angeblich keinen speziellen Titel. Tatsächlich ist Günther Uecker (89) nicht nur als Grafiker weltbekannt geworden, sondern auch durch seine benagelten Objekte und durch Sandbilder. Ob das strittige Kunstwerk aber von seiner Hand stammt, muss vermutlich ein Gutachter klären. Ein Künstler-Sohn, der das Werk seines prominenten Vaters betreut, soll auf Anfrage der Klägerin abgewinkt haben: Da dieses Bild in keinem Verzeichnis über das Uecker-Schaffen auftauche, könne es nicht aus dessen Werkstatt stammen. Doch genau darauf beharrt der Verkäufer, der als weltgewandter Händler von Kunst und Luxusuhren auftritt. In einem Gutachten soll der Wert des fraglichen Sandbildes sogar zwischen 40.000 und 45.000 Euro eingestuft worden sein.

Das sei zumindest „der Preis, den man für das Bild in einer Galerie hätte bezahlen müssen“, trugen seine Anwälte jetzt vor. Und doch war der Händler bereit, das Bild Mitte 2018 für 15.000 Euro abzugeben. Laut Vertrag sollte die Käuferin (eine Büroangestellte) als Anzahlung zwei gebrauchte Rolex-Uhren (für 5.000 Euro) und 2500 Euro in bar zahlen, die zweite Hälfte von 7.500 Euro sollte fällig werden, sobald sie das Bild verkauft habe. Dazu kam es aber nicht. Schon eine erste Interessentin für das Werk habe laut Klage Zweifel an dessen Echtheit geäußert, auch eine Prüfung durch Experten einer Galerie habe keine zweifelsfreie Echtheit bestätigt. Und als der Künstler-Sohn zudem erklärt haben soll, das Bild stamme nicht von seinem Vater, reichte die Käuferin ihre Klage auf Rückabwicklung gegen den Händler ein. Ihr Anwalt Reinhard F. Selke: „Ich gehe davon aus, dass die Klage zwar gewonnen werden wird, habe aber Bedenken, ob bei diesem Kunsthändler noch etwas zu holen ist!“ Auch habe der Verkäufer nie eine Quelle genannt, woher das Bild stammen soll, sondern habe stets nur versichert, das Bild sei „kein Fälschung“. (Az: 3 O 19/19)

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