Verurteilter Düsseldorfer Kunstberater Helge Achenbach kommt nicht auf Bewährung frei

Düsseldorf · Düsseldorfs prominentester Strafgefangener wird es noch eine Weile bleiben: Das Oberlandesgericht hat Helge Achenbachs Antrag auf vorzeitige Bewährung abgelehnt. Er kann Weihnachten damit nicht als freier Mann verbringen.

Kunstberater und Ex-Fortuna-Präsident: Das ist Helge Achenbach
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Foto: Endermann, Andreas

Das Landgericht Kleve hatte im Herbst entschieden, den wegen Millionenbetrugs verurteilten Kunstberater noch vor der üblichen Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe im Dezember zu entlassen, dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, der das OLG am Dienstag stattgab. Dass sich Achenbach, der seit September 2016 als Freigänger nur noch nachts in die JVA Moers muss, "beanstandungsfrei verhalten" habe, reiche nicht für solche Milde aus, entschied der 2. Senat.

Weil Achenbach in seinem Prozess in Essen nur ein Teilgeständnis abgelegt und bei seinen Taten "große kriminelle Energie" an den Tag gelegt hat, sieht das Oberlandesgericht keinen Grund, ihm entgegenzukommen. Nicht zuletzt, heißt es in der Begründung, habe Achenbach keinen Versuch unternommen, sich wenigstens um eine Wiedergutmachung bei der Familie des verstorbenen Berthold Albrecht zu bemühen. Allein den Aldi-Nord-Erben hatte Achenbach bei Oldtimer- und Kunstgeschäften um mehr als 20 Millionen Euro betrogen. Das Oberlandesgericht bezweifelt deshalb, dass der Achenbach, der inzwischen selbst malt und sein Comeback in der Kunstszene plant, "ernsthaft an einer Schadensregulierung interessiert sei und das Unrecht seiner Taten eingesehen habe".

Achenbach, dessen Firmen insolvent sind und dessen Besitz weitgehend von der Albrecht-Familie gepfändet wurde, bleibt noch mindestens bis Sommer in Haft. Immerhin darf er, wenn er sich an die Regeln hält, Freigänger bleiben.

(sg)
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