Amtsgericht Düsseldorf Krankenpfleger muss 500 Euro Bußgeld zahlen

Düsseldorf · Ein 60-Jährige hatte weiter Arbeitslosengeld bezogen, obwohl er einen neuen Job beim Land angetreten hatte. Obwohl er das Geld sofort zurückgezahlt hat, verhängte das Amtsgericht Düsseldorf jetzt ein Bußgeld.

 Ein Krankenpfleger musste sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Ein Krankenpfleger musste sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

(wuk) Auch große Behörden sind nicht zwangsläufig miteinander vernetzt. Diese Erkenntnis kostet einen Krankenpfleger (60) jetzt 500 Euro Bußgeld.

Anfang 2019 hatte er bei einer Landesbehörde einen neuen Job angetreten, war von der Arbeitsagentur aber trotzdem noch zwei Monate lang mit Arbeitslosengeld bedacht worden. Das brachte ihm beim Amtsgericht am Freitag den Vorwurf des Betruges ein. Ursprünglich war gegen ihn wegen der unrechtmäßig kassierten Unterstützung sogar eine Strafe von 1600 Euro verhängt worden. Der Richter stellte das Verfahren aber ein – gegen 500 Euro als Auflage.

Erstmals in seinem Berufsleben war der Krankenpfleger Ende 2018 arbeitslos geworden, weil er damals selbst krank wurde. Seine nachfolgende Bewerbung bei einer Landesbehörde sei zunächst gescheitert, dann aber „zwischen Weihnachten und Neujahr“ plötzlich wieder aktuell geworden.

Im Januar 2019 habe er seinen Dienst direkt angetreten, sich zunächst um die Anforderungen im neuen Job gekümmert. Erst Ende Februar habe er sich beim Blick aufs Konto gewundert, „wieso so viel Geld drauf war“. Sofort habe er sich an die Arbeitsagentur gewandt und die zuviel überwiesenen 2187,16 Euro zurückgezahlt.

Er habe gedacht – so ließ er nun von seinem Anwalt vortragen – die beiden beteiligten Behörden hätten sich informiert. Der Angeklagte habe laut Anwalt „nichts falsch gemacht“, also liege seine Schuld „nahe Null“. Ein absichtlicher Betrug scheide komplett aus.

Der Richter befand allerdings, der Angeklagte hätte sich nicht blindlings darauf verlassen dürfen, dass seine neue Dienststelle von sich aus die Arbeitsagentur informiere. Mildernd bewertete er, dass der Angeklagte nicht vorbestraft und im Umgang mit Behörden bei seiner ersten Arbeitslosigkeit nicht geübt war. Eine Strafe von 1600 Euro sei daher nicht nötig, wohl aber eine Auflage von 500 Euro.

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