Straftäter Taoufik M. "König der Diebe" nach Marokko abgeschoben

Düsseldorf · Der verurteilte Straftäter Taoufik M. ist nicht mehr in Deutschland. Der Marokkaner, der sich in einem Fernsehbericht als "König der Taschendiebe" bezeichnete, wurde am Donnerstag nach Casablanca ausgeflogen. Bundespolizisten begleiteten ihn.

 Der Marokkaner Taoufik M. (li.) wurde am Donnerstag abgeschoben.

Der Marokkaner Taoufik M. (li.) wurde am Donnerstag abgeschoben.

Foto: spiegel tv

"Dieser Mann ist kein Flüchtling, sondern ein Krimineller", sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger. Die Rückführung straffällig gewordener Ausreisepflichtiger nach Marokko erweist sich noch immer als schwierig. Das liegt vor allem an der fehlenden Bereitschaft des nordafrikanischen Landes, diese Personen aufzunehmen.

Trotz dieser Widrigkeiten sei die Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium gut. Am späten Donnerstagnachmittag hob die Maschine der Royal Air Maroc nach zunächst heftiger Gegenwehr des 33-Jährigen vom Frankfurter Flughafen ab. "Mein Dank gilt vor allem den Kräften der Bundespolizei, die dafür gesorgt haben, dass alles geklappt hat", sagte Jäger. Bei der Abschiebung von Taoufik M. wirkte auch die Ausländerbehörde Düsseldorf mit.

M. war im Februar in Erscheinung getreten, als eine junge Frau ihn als den Mann wieder erkannte, der sie in der Silvesternacht begrapscht und gedemütigt hatte. In einer Reportage des Magazins "Spiegel TV" ging es um nordafrikanische Straftäter im so genannten Maghreb-Viertel in Oberbilk. M. gab darin offen zu, ein Dieb zu sein, und brüstete sich sogar mit den Taten. Zwei Tage nach der Ausstrahlung meldete sich eine 18-Jährige aus Mönchengladbach bei der Polizei und zeigte M. wegen sexueller Nötigung und versuchter Körperverletzung an. Die Polizei nahm den 33-Jährigen fest und brachte ihn in Untersuchungshaft.

Im Mai verurteilte das Amtsgericht ihn wegen "sexueller Beleidigung" zu 19 Monaten Haft. Unmittelbar nach dem Prozess erklärte die Stadt, dass sie M. abschieben wolle. Man gehe davon aus, dass mit der Verurteilung eine Aufenthaltsbeendigung "sehr wahrscheinlich" sei, hieß es bei der Ausländerbehörde. M. legte gegen das Urteil allerdings Berufung ein, so dass im Oktober noch ein weiteres Verfahren eröffnet wurde. Nun ist die Abschiebung vollzogen. Wenn M. trotz Verbots erneut einreisen würde, müsste er ins Gefängnis.

(RP)
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