Königsallee Kö-Terrassen: Gericht weist Klage ab

Düsseldorf · Dass es so nicht bleiben konnte, darüber waren sich Stadt und Gastronomen eigentlich einig. "Bei der Optik der Kö-Terrassen herrschte zuletzt das Zufallsprinzip – ohne Rücksicht auf den Stil der Straße oder die Bäume", so Planungsdezernent Gregor Bonin gestern in der Bezirksvertretung 1.

 Gastronom Ali Erdogan zog vor Gericht.

Gastronom Ali Erdogan zog vor Gericht.

Foto: RP, Thomas Busskamp

Dass es so nicht bleiben konnte, darüber waren sich Stadt und Gastronomen eigentlich einig. "Bei der Optik der Kö-Terrassen herrschte zuletzt das Zufallsprinzip — ohne Rücksicht auf den Stil der Straße oder die Bäume", so Planungsdezernent Gregor Bonin gestern in der Bezirksvertretung 1.

Bereits 2004, so Bonin, habe es deswegen erste Überlegungen gegeben, wie die Straßencafés einheitlicher gestaltet werden könnten. Im vergangenen Jahr hat die Stadt ein Konzept erstellt: Demnach dürfen die Servicestationen nicht höher als gut einen Meter sein. Sie müssen unter einheitlichen Markisen mit einer vorgegebenen Farbauswahl Platz finden und zusammenschiebbar sein.

"Damit sind wir auf die Interessengemeinschaft Kö zugegangen und haben allen Beteiligten Entwürfe als Bausatz-Zeichnung zur Verfügung gestellt, damit nicht jeder einen Architekten engagieren muss." Gastronom Ali Erdogan zog dennoch vor Gericht. Stein des Anstoßes: die Übergangsfrist, in der die neue Regelung umgesetzt werden muss. "Zur Umsetzung haben wir den Gastronomen eine Frist bis zum 30. Mai dieses Jahres gesetzt", berichtete Verkehrsdezernent Stephan Keller gestern. Alle Anträge auf diese Befristung seien auch genehmigt worden. "Und wer bis dahin die Umgestaltung in die Wege geleitet hat, muss Ende Mai auch nicht dichtmachen. Der Gastronom, der geklagt hat, wollte jedoch seinen Betrieb mit einer Service-Station alten Stils fortsetzen. Doch das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf untersagt."

Die SPD in der BV 1 hielt dem entgegen, dass es nun eine Ungleichbehandlung gebe. Fraktionssprecher Philipp Tacer: "Einer darf öffnen, der andere nicht." Service-Stationen, hielt Keller dagegen, würden nur noch erlaubt, wenn das dazugehörige Restaurant zu weit entfernt liege, um die Terrasse zu bewirtschaften. Alle anderen seien untersagt. "Und diese Differenzierung hat uns das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt."

(RP)
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