Fall kommt vor den Bundesgerichtshof Kö-Hetzjagd: Urteil wird überprüft

Düsseldorf · Zehn Monate nach dem Urteil gegen zwei Schläger wegen einer tödlichen Hetzjagd an der Kö kommt der spektakuläre Fall jetzt vor den Bundesgerichtshof (BGH).

Mitgefühl am Tatort
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Nach RP-Informationen wird am 7. März in Karlsruhe vor dem 3. Strafsenat nach der Revision der Opfer-Familie geprüft, ob das Urteil gegen die Täter (24 und 25) korrekt war — oder ob der Prozess um den Tod eines Familienvaters (24) neu aufgerollt werden muss. Er war im November 2011 nach einem nichtigen Streit vor einer Disko von den Angeklagten verfolgt, quer durch das Kö-Center gehetzt und in ein Schaufenster gestoßen worden, dessen Glas zerbrach. An massiven Halsverletzungen, die der Gehetzte dabei erlitt, ist er verblutet.

Je 7,5 Jahre Haft hat das Schwurgericht im Mai 2012 gegen die geständigen Angeklagten verhängt — nicht wegen Totschlags oder Mordes, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das ist den Angehörigen des getöteten Ömer H. zu milde. Die Opfer-Familie, die als Nebenkläger am Prozess beteiligt war, legte Revision ein und erreichte jetzt die rechtliche Überprüfung von Schuldspruch und Strafmaß vor dem höchsten deutschen Strafgericht. Dort soll der Fall in mündlicher Verhandlung geprüft werden.

Im Schwurgerichtsprozess waren der Bruder (32) von H. und eine Schwester (27) zwei Mal im Gerichtssaal ausgerastet, hatten Todesflüche gegen die Angeklagten ausgestoßen, waren auf die Anklagebank losgestürmt, vorher aber von Justiz- und Polizeikräften zurückgehalten worden. In einem offenen Brief bat die Opferfamilie damals um Nachsicht und wies auf ihre emotional schwierige Situation hin. Ömer H. hatte laut Videoüberwachung vom Tatort versucht, vor einer Schlägerei mit den Angeklagten wegzulaufen, war aber von ihnen verfolgt und mit einem gezielten Stoß zu Fall gebracht worden. Dadurch stürzte er kopfüber gegen ein Schaufenster, das zerbrach und dessen Scherben ihm tödliche Halswunden zufügten. Trotzdem hatten die Verfolger das blutende Opfer noch getreten und mit einem Fausthieb misshandelt. Der 24-Jährige starb noch im Kö-Center. Er hinterließ eine Frau sowie Zwillinge, die gerade ein Jahr alt waren.

Falls der BGH das Urteil gegen die Schläger als ganz oder teilweise fehlerhaft bewertet, könnte die Neuverhandlung vor dem Landgericht angeordnet werden, dann vor einer anderen Strafkammer.

(wuk)
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