Kinderbetreuung in Düsseldorf Kitas: Streit um Elternbeiträge

Düsseldorf · Heftig verläuft der politische Schlagabtausch um die Betreuungskosten für Schüler und Kleinkinder. Während die SPD von "Betreuungsgeld light" spricht, sehen CDU und FDP die Satzung als "ausgewogenes Steuerungsinstrument".

Was der Staat für Kinder ausgibt
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Foto: dpa, Arno Burgi

Die Pläne des Rathauses, ab kommendem August die Elternbeiträge für den Offenen Ganztag an Schulen sowie für die Betreuung von unter Dreijährigen neu zu strukturieren, hat eine heftige politische Kontroverse ausgelöst. Mit unterschiedlichem Votum endete an Mittwochnachmittag eine gemeinsame Sondersitzung von Schul- und Jugendhilfe-Ausschuss.

Nur der Schulausschuss wollte überhaupt abstimmen und entschied sich am Ende mit zehn zu neun Stimmen knapp für die Verwaltungsvorlage. Bereits heute soll der Rat entscheiden. Für Diskussionsstoff dürfte gesorgt sein.

Andreas Rimkus (SPD) brandmarkte im Vorfeld der gestrigen Sitzung die neue Beitragsstruktur als "Betreuungsgeld light" und Parteifreundin Claudia Bednarski hielt CDU und FDP vor: "Sagen Sie doch lieber gleich, was Sie wollen. Nämlich, dass Frauen am besten gar nicht mehr arbeiten gehen sollen." Empört wiesen das Sylvia Pantel (CDU) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) zurück. "Wer die Beiträge für Gutverdiener noch deutlicher erhöhen will, sorgt lediglich dafür, dass diese Gruppe komplett in Privat-Kitas abwandert und verhindert so eine gesunde soziale Mischung", argumentierte die Liberale.

Setzt sich die Verwaltung heute im Rat durch, werden ab 1. August Haushalte mit einem Einkommen bis zu 30 000 (bislang: 24 542) Euro sowohl im Offenen Ganztag (OGS) als auch in der U3-Betreuung beitragsfrei gestellt. Bei der Staffelung der Beiträge gibt es künftig eine neue Gruppe für Haushaltseinkommen ab 80 000 Euro. Diese Gruppe soll den Höchstsatz (OGS: 150 Euro im Monat; U 3-Betreuungsplatz mit 45 Wochenstunden: 425 Euro im Monat) zahlen. Die entscheidende Krux lautet aus Sicht von Jugenddezernent Burkhard Hintzsche: "Nach der Satzungsänderung müssen weniger Eltern Beiträge zahlen."

Ausgelöst wird der familien- und frauenpolitische Grundsatzstreit durch einen anderen Punkt. Die neue Satzung sieht vor, dass stärker entlastet wird, wer sein Kind nur 25 Stunden pro Woche in einer Kita oder Tagespflege betreuen lässt. So müssten Haushalte, die zwischen 30 000 und 40 000 Euro pro Monat verdienen (Stufe 2), künftig nur noch 30 statt 45 Euro monatlich berappen. Wer zwischen 70 000 und 80 000 Euro verdient (Stufe 6), würde deutlicher entlastet: Er zahlt nur noch 125 statt 260 Euro. Ganz anders sieht das bei Kindern aus, die 45 Stunden betreut werden. Hier steigt der Beitrag in Stufe 2 von 65 auf 125 Euro, in Stufe 6 dagegen nur von 370 auf 380 Euro.

Die Verwaltung steht zu diesem "Steuerungsinstrument", das auch dabei helfen soll, durch frei bleibende Personalkapazitäten den Rechtsanspruch im U 3-Bereich zu erfüllen. "Die Grundversorgung mit einem Platz wird für alle günstiger. Wer hingegen ein Rundum-Paket in Anspruch nimmt und beitragspflichtig ist, sollte auch akzeptieren, dass ein solches Angebot seinen Preis hat", sagt Strack-Zimmermann.

(jco/top)
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