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Düsseldorf Das müssen Anwohner zur Rheinkirmes wissen

Düsseldorf · Zur Rheinkirmes werden in Ober- und Niederkassel die angrenzenden Wohngebiete gesperrt. Anwohner können jetzt bei der Stadt eine Berechtigung beantragen, um mit dem Auto trotzdem nach Hause zu kommen.

Kirmes in Düsseldorf 2019: So läuft der Aufbau
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Der Aufbau der Düsseldorfer Rheinkirmes 2019

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Foto: Helene Pawlitzki

Um den Anwohnern in der Nähe der Kirmeswiese ein Verkehrschaos vor der eigenen Haustür zu ersparen, sperrt die Stadt zur Rheinkirmes Wohngebiete in Ober- und Niederkassel.

In Oberkassel gilt das für das Gebiet begrenzt durch Kaiser-Wilhelm-Ring, Düsseldorfer Straße, Belsenstraße und Luegallee. In Niederkassel ist das Gebiet begrenzt durch Kaiser-Friedrich-Ring, Luegallee, Arnulfstraße, Lütticher Straße, Niederkasseler Kirchweg und An der Apfelweide nicht befahrbar.

Zugang zu den Wohngebieten über acht Zufahrten

Die betroffenen Gebiete werden an den Kirmeswochenenden ab 13 Uhr, an allen anderen Tagen ab 15 Uhr, bis jeweils 23 Uhr gesperrt. Anwohner können die Wohnbereiche während der Kirmeszeit über folgende Zufahrten erreichen:

  • Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße
  • Niederkasseler Straße/An der Apfelweide
  • San-Remo-Straße/Kaiser-Friedrich-Ring
  • Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße
  • Dominikanerstraße/Luegallee
  • Teutonenstraße/Luegallee
  • Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
  • Quirinstraße/Arnulfstraße

Über die Ecke Belsenstraße/Barmerstraße kommen Anwohner in diesem Jahr erstmals nicht in die Wohngebiete.

Durchfahrtberechtigungen bei der Stadt beantragen

Anwohner, deren Auto auf ihren Wohnsitz innerhalb der gesperrten Gebiete zugelassen ist, erhalten einen Schein, mit dem sie in das gesperrte Gebiet fahren können, ganz automatisch per Post. Auch mit einem Anwohnerparkausweis kommt man problemlos in die gesperrten Gebiete.

Anwohner, deren Auto nicht auf den Wohnsitz im gesperrten Gebiet zugelassen ist, können sich eine Durchfahrtberechtigung bei der Stadt beantragen. Das gleiche gilt für Firmen, die in den gesperrten Gebieten ansässig sind. Sie können Durchfahrtberechtigungen für alle Firmenfahrzeuge beantragen.

Die Durchfahrtberechtigungsscheine können in der Bezirksverwaltungsstelle (Luegallee 65, 3. Obergeschoss, Raum 313) zu folgenden Zeiten beantragt und abgeholt werden: Montag, 10. Juli, bis Mittwoch, 12. Juli, von 8.30 bis 15 Uhr, Donnerstag, 13. Juli, von 8.30 bis 18 Uhr, Freitag, 14. Juli, von 8.30 Uhr bis 12 Uhr.

(lis)
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