Oberkassel Ab Freitag Wohngebiete zur Kirmes gesperrt

Oberkassel · Ab Montag können Ausnahmegenehmigungen für die gesperrten Wohngebiete rund um die Rheinkirmes beantragt werden. Denn alle Jahre wieder sind die Oberkasseler genervt, weil sie keine Parkplätze bekommen.

Kirmes in Düsseldorf 2019: So läuft der Aufbau
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Der Aufbau der Düsseldorfer Rheinkirmes 2019

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Foto: Helene Pawlitzki

Die betroffenen Gebiete in Teilen von Oberkassel und Niederkassel sind während der Kirmes nur über neun Einfahrten erreichbar. Und diese Einfahrten werden an den Wochenenden, also samstags und sonntags ab 13 Uhr, an übrigen Wochentagen Tagen ab 15 Uhr gesperrt für den Autoverkehr gesperrt - mit Ausnahme der Anwohner und einigern Sonderregelungen. Die Sperrung dauert an den Kirmestagen jeweils bis 23 Uhr.

Anwohner, die in dem gesperrten Bereich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und eine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben, beziehungsweise einen Anwohnerparkschein besitzen, benötigen keine besondere Durchfahrtsberechtigung. Mit Hauptwohnsitz gemeldete Kraftfahrzeughalter, die keinen Anwohnerparkschein besitzen und deren Fahrzeug am Wohnort angemeldet ist, bekommen eine Anwohner-Durchfahrtsberechtigung zugeschickt.

Auch mit Nebenwohnsitz gemeldete Kraftfahrzeughalter, die ihr Auto auf ihren Zweitwohnsitz zugelassen haben, bekommen eine Durchfahrtsberechtigung per Post zugeschickt. Autobesitzer, die im gesperrten Bereich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben, deren Wagen aber nicht auf ihren Wohnsitz zugelassen sind, erhalten bei Vorlage ihres Personalausweises oder einer Meldebescheinigung einer Durchfahrtsberechtigung.

Im gesperrten Bereich ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge allerdings nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbogen für jedes angegebene Auto einen Durchfahrtsberechtigungsschein. Firmen mit Kundenverkehr Bekommen für ihre Geschäftszeiten Durchfahrtsberechtigungen - für ihre Kunden allerdings nur auf Antrag. Der Geschäftsinhaber kann die mit Firmenstempel versehenen Durchfahrtsberechtigungen seinen Kunden ausleihen. Betriebe, die Mitarbeiter im Außendienst beschäftigen, können einen Antrag auf Firmenbogen stellen, in dem die Autokennzeichen der Angestellten aufgeführt sind. Es soll bestätigt werden, dass sie häufig Außendienst wahrnehmen.

Die Durchfahrtsberechtigungsscheine stellt die Bezirksverwaltungsstelle 4 aus. Das Büro befindet sich an der Luegallee 65, drittes Obergeschoss, Raum 313. Anträge können ab heute und bis Mittwoch jeweils zwischen 8.30 und 15 Uhr, am Donnerstag zwischen 8.30 und 18 und am Freitag von 8.30 bis 12 Uhr beantragt werden. Schriftliche Anträge müssen einen ausreichend frankierten und adressierter Rückumschlag mitschicken. Die Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsstelle machen darauf aufmerksam, dass es in der Polizeiwache an der Luegallee 65 und im Bürgerbüro keine Durchfahrtsberechtigungen gibt.

(RP)
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