Abfindung für Geschäftsführerassistent Kinderhospiz: Fristlose Kündigung ist unwirksam

Düsseldorf · Die fristlose, verhaltensbedingte Kündigung des Geschäftsführerassistenten, Oliver Hermanns, im Kinderhospiz Regenbogenland ist unwirksam. Das erklärte Vormittag das Arbeitsgericht Düsseldorf. Die Richterin sagte gestern, der Kündigungsgrund sei haltlos gewesen.

 Der Vereinsvorsitzenden Gabriele van den Burg wird vorgeworfen, dass sie zugedachtes Erbe an eine andere, vermeintliche Erbin auszahlen ließ.

Der Vereinsvorsitzenden Gabriele van den Burg wird vorgeworfen, dass sie zugedachtes Erbe an eine andere, vermeintliche Erbin auszahlen ließ.

Foto: RP, Gabriel

Deshalb einigten sich die beiden Parteien, einerseits die Geschäftsführung des Regenbogenland in Person von Gabriele van den Burg und andererseits Hermanns, auf eine ordentliche betriebliche Kündigung rückwirkend zum 31.Januar. Hermanns war seit dem 1.Januar 2004 im Kinderhospiz als Geschäftsführerassistent tätig.

Das Gericht sprach Hermanns eine Abfindung von 6000 Euro brutto zu. Das ist mehr als die übliche Abfindungsregelung vorsieht. Das Gericht stellte fest, dass es Hermanns trotz seiner beruflichen Stellung dennoch als Fördervereinsmitglieds gestattet gewesen sei, die Zustände im Regenbogenland zu kritisieren. Das zweite arbeitsgerichtliche Verfahren einer anderen Angestellten läuft noch.

(RP)
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