Düsseldorf Kindergeld: Mann muss 49.000 Euro zurückzahlen

Düsseldorf · Weil er fast acht Jahre lang zu Unrecht Kindergeld kassiert hatte, muss ein Familienvater 10.800 Euro Strafe zahlen. Diese darf der 50-Jährige in 300-Euro-Raten abstottern. Denn zusätzlich muss der Mann die zu Unrecht kassierten Gelder in Höhe von 49.056 Euro zurückzahlen.

So hat das Amtsgericht gegen den Geschäftsführer eines rheinischen Textilgroßhandels entschieden. Der 50-Jährige hatte die genannte Summe von der Düsseldorfer Familienkasse zwischen Sommer 2006 und März 2014 beantragt und erhalten. Er gab an, hier im Haus seiner Mutter zu leben, und hätte demnach Anspruch auf die Unterstützung für die drei Kinder.

Die Steuerbehörden kamen aber dahinter, dass der Geschäftsmann samt Ehefrau und Nachwuchs seit Jahren in Griechenland residiert. So ist er dort schon seit 2011 als Vorstandsmitglied einer deutschen Schule bekannt, seine Frau organisiert in Griechenland Führungen für archäologisch interessierte Touristen. Gegen eine schriftlich zunächst verhängte Strafe über 27.000 Euro legte der Angeklagte allerdings Einspruch ein.

(wuk)
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