Prozess in Düsseldorf Kinder mussten im Müll leben

Düsseldorf · Eine 45-Jährige muss sich wegen Verletzung der Fürsorgepflicht vor Gericht verantworten. Nun soll ihre Schuldfähigkeit geprüft werden.

 Die Angeklagte erschien gestern vor Gericht.

Die Angeklagte erschien gestern vor Gericht.

Foto: Wulf Kannegiesser

Ein Vierjähriger, der nicht wusste, wie man aus einem Glas trinkt. Und ein Elfjähriger, der auch auf einfachste Fragen keine Antwort hat und sich kaum mitteilen kann. So erschreckend fanden Polizisten den Zustand von zwei Kindern einer 45-jährigen Mutter in einer total zugemüllten Wohnung, dass auch deren drei andere Kinder Anfang 2012 in einer Schutzeinrichtung untergebracht wurden.

Am Mittwoch sollte sich ihre Mutter nun wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht beim Amtsgericht verantworten. Dafür drohen ihr bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Doch zu einem Urteil kam es nicht. Die Richter schickten die Angeklagte erst zu einem Psychiater, um ihre Schuldfähigkeit überprüfen zu lassen.

"Die Kinder leben derzeit nicht bei der Angeklagten", sagte die Gerichtsvorsitzende - und die 45-Jährige auf der Anklagebank nickte nur. Warum das so sein muss, sieht sie aber nicht ein, ließ die fünffache Mutter erkennen. Dass ihre Kinder zwischen vier und 13 Jahren in "völlig verwahrlostem Zustand" in der Drei-Zimmer-Wohnung angetroffen wurden, dass sie erhebliche Anzeichen von Vernachlässigung und Entwicklungsrückständen aufwiesen, habe sie als Mutter nicht so gewertet.

Ihr Anwalt erläuterte, was die Angeklagte nicht ausdrücken konnte: "Das hat sich der Frau nicht in dieser Dramatik dargestellt, wie es jetzt in der Anklage steht." Demnach mussten die Kinder nämlich in einer meterhoch zugemüllten und ekelerregend schmutzigen Wohnung leben. Aufgefallen ist das erst, als die Mutter (nach der Trennung vom Vater der Kinder) als Stalkerin eines anderen Mannes angezeigt und vor dessen Wohnung von der Polizei angesprochen wurde.

Dabei habe sie verwirrt gewirkt, musste mit zur Wache. Dass sie zu Hause fünf unmündige Kinder hat, erwähnte die 45-Jährige nicht. Doch wenig später erschienen einige der Kinder heulend bei der AWO und beteuerten gleich: "Nein, wir sind nicht verwahrlost! Wir haben auch nie aus der Toilette getrunken!" Als Polizisten daraufhin die zwei anderen Geschwister in der Wohnung aufsuchten, bot sich den Beamten ein Bild des Grauens.

Da die Mutter am Mittwoch heftig bestritt, mit der Kindererziehung überfordert gewesen zu sein, auch nicht wahrhaben wollte, dass die verwahrlosten Kinder keine Chance auf eine gedeihliche, gesunde Entwicklung hatten, will das Gericht die Schuldfähigkeit der Frau nun durch einen Gutachter prüfen lassen und danach den Prozess fortsetzen.

(wuk)
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