Prozess in Düsseldorf Kleinkind mit Heißklebepistole verbrannt?

Düsseldorf · Ein 26-jähriger Vater aus Düsseldorf kommt am Montag wegen zweier Fälle von Misshandlung vor Gericht. Er soll seinen Sohn mit einer Heißklebepistole verletzt und geschlagen haben. Angezeigt hat ihn die Mutter des Kindes.

 Das Amtsgerichts-Gebäude in Oberbilk.

Das Amtsgerichts-Gebäude in Oberbilk.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Angeblich rüde Erziehungsmethoden bei seinem zweijährigen Sohn bringen einen Vater (26) am Mittwoch vors Amtsgericht. Weil das Kleinkind nicht parierte, soll der Angeklagte den Jungen Ende 2017 erst mit einer Heißklebepistole absichtlich verbrannt und ihm Wochen später in einem Imbiss wuchtig ins Gesicht geschlagen haben. Laut Amtsgericht wird ihm jetzt Körperverletzung in diesen beiden Fällen vorgeworfen durch Misshandlung des Schutzbefohlenen.

Einem anderen jungen Vater in Berlin hatten zwei Ohrfeigen gegen sein Kleinkind vor einiger Zeit 800 Euro Strafe eingebracht. Denn seit November 2000 ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch Übergriffe gegen eigene Kinder strafbar sind. So ist die elterliche Sorge seitdem im bürgerlichen Gesetzbuch klar definiert: Demnach haben Eltern „die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen“.

Weiter heißt es im Paragraphen 1631 wörtlich: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Laut Strafgesetzbuch ist schon der Versuch strafbar, ein Kind zu quälen oder roh zu misshandeln. In extremen Fällen kann dafür eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden. Verteidiger machen bei Gericht dann oft ein „Augenblicksversagen“ eines Elternteils geltend.

Im aktuellen Fall soll der 26-Jährige Ende September durchgedreht haben, als er in der gemeinsamen Wohnung mit Mutter und Kind in Düsseldorf-Holthausen mit einer Heißklebepistole hantierte – und sein kleiner Sohn unbedingt mitmachen wollte. Vom Kind angeblich genervt, soll der Vater dem Jungen die Heißklebespitze absichtlich auf den Handrücken gedrückt und dadurch eine kreisrunde Verbrennung verursacht haben. Wochen danach schlug er dem Kleinkind laut Anklage dann in einem Döner-Imbiss kräftig ins Gesicht, als das Kind sich geweigert habe, etwas zu essen.

Angezeigt werden Misshandlungen von Schutzbefohlenen in den meisten Fällen entweder von den Angehörigen oder von den Ärzten, denen die Opfer zur Behandlung vorgestellt werden. Im aktuellen Fall soll es die Mutter des Kleinkindes gewesen sein, die den 26-jährigen Vater jetzt auf die Anklagebank bringt.

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