Neuss/Düsseldorf Kieferbruch nach Schlägerei: Geldstrafe für den Täter

Neuss/Düsseldorf · Eine Schlägerei Ende November vergangenen Jahres im "Haus der Jugend" am Hamtorwall hatte jetzt ein Nachspiel vor Gericht. Und das schon zum zweiten Mal.

Doch auch im Revisionsverfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht konnte der Angeklagte aus Neuss keinen Freispruch erreichen, wohl aber eine Neuregelung der Ratenzahlung für die verhängte Geldstrafe. Die darf der offensichtlich "klamme" 21-Jährige jetzt Monat für Monat mit jeweils 50 Euro abgleichen. Und das exakt ein Jahr lang.

Die fünfte Strafkammer des Landgerichtes ließ keinen Zweifel daran, dass das erstinstanzlich vom Neusser Amtsgericht verhängte Urteil, gerechtfertigt war. Denn der Neusser hatte sich der schweren Körperverletzung schuldig gemacht. Ein Tritt gegen den Kopf eines am Boden liegenden Jugendlichen hatte einen Kieferbruch zur Folge, der einen zehntägigen Krankenhausaufenthalt nötig machte. Kompliziert war die Behandlung auch deshalb, weil dem Opfer bei einer anderen Keilerei nur zwei Wochen vorher schon der Kiefer gebrochen worden war, was aber bis zu dieser erneuten Schlägerei nicht festgestellt worden war.

Eigentlich hatte der Angeklagte aus Neuss mit der Auseinandersetzung, aus der sich die Schlägerei entwickelte, zunächst gar nichts zu tun. Das spätere Opfer war im Haus der Jugend, um mit einem Kumpel den Geburtstag von vier weiteren Bekannten zu feiern. Als er dabei jemandem Bier über die Hose schüttet, kam es zum Streit. Ein weiterer Zeuge wollte schlichten, dabei schlug ihm das spätere Opfer aber die Uhr vom Arm.

Ein Wort gab das andere, und weil sich das spätere Opfer bedroht und drangsaliert fühlte, führte es einen Faustschlag — in Richtung des bis dahin unbeteiligten Angeklagten. Der schlug zurück, und nach einer kurzen Rangelei sah sich das Opfer am Boden — mit Schuh im Gesicht.

Ein kompliziertes Hin und Her, dass auch der Richter am Landgericht mühsam rekonstruieren musste. Vier Zeugen hatte er deshalb geladen, doch kam er am Ende zu keinem anderen Schluss als der Kollegen vom Amtsgericht.

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