Landgericht Keine Einigung im Immendorff-Gemälde-Prozess

Düsseldorf · Erfolglos suchte das Landgericht am Mittwoch nach einem Kompromiss im Streit zwischen der Witwe des 2007 gestorbenen Kunst-Professors Jörg Immendorff und einem Sammler. Die Künstler-Witwe will das Bild "Ready-Made de l'Histoire dans Café de Flore" als Fälschung vernichten lassen.

Doch der Sammler ist von der Echtheit des angeblich 70 000 Euro teuren Werkes überzeugt und will es weiterhin verkaufen. Mit einer ungewöhnlichen Idee wollte das Gericht den Zivilstreit beenden: Die Immendorff-Witwe könne das Bild ja selbst kaufen — und dann vernichten. Das lehnte deren Anwalt aber ab.

Als "negatives Vorbild" für den gesamten Kunstmarkt wies der Anwalt der Maler-Witwe den Gerichtsvorschlag zurück: Eine "Vernichtung durch Ankauf" sei zwar "kreativ". Dadurch würde aber ein Präzedenzfall geschaffen, der etliche Eigentümer anderer Bilder (die ebenfalls Immendorff zugeschrieben werden) dann sogar noch einen "wirtschaftlichen Anreiz" verschaffen könnte. Künstler-Witwe Oda Jaune wolle durch ihre Klage aber "deutlich machen, dass solche Bilder nicht autorisiert sind".

Das Kern-Problem liegt darin, dass nirgendwo ein völlig unabhängiger Gutachter für Immendorff-Gemälde zu finden ist. Alle bekannten Immendorff-Experten werden entweder dem Lager der Klägerin und deren Testamentsvollstrecker zugerechnet oder der Gegenseite in diesem Prozess. "Einen neuen Sachverständigen kann ich nicht aus dem Hut zaubern", so der Kläger-Anwalt. Der Sammler und sein Anwalt sollten lieber verpflichtet werden, das umstrittene Bild künftig nur mit dem Hinweis "Herkunft umstritten" anbieten zu dürfen. Das lehnte die Gegenseite aber ab.

Also beschlossen die Richter, einen der umstrittenen Gutachter, der gerade ein Werkverzeichnis von Immendorff erstellt, doch noch anzuhören. Die Vorsitzende erklärte: "Wir haben Zweifel an dessen Un-voreingenommenheit." Aber um zu prüfen, ob jener Gutachter befangen zu Gunsten der Maler-Witwe aussagt oder nicht, wolle man ihn vorladen. Dagegen protestierte der Anwalt des verklagten Sammlers. Einen Termin für die Vernehmung des Sachverständigen gibt es noch nicht.

(RP)
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