Düsseldorf Kein Vergleich im Millionen-Prozess gegen Achenbach

Düsseldorf · Im 20-Millionen-Euro-Streit zwischen den Erben des Kunstsammlers Berthold Albrecht und dessen früherem Kunstberater Helge Achenbach kommt es nicht zum Vergleich, den das Oberlandesgericht angeregt hatte.

Helge Achenbach am Tag des Urteils im Landgericht Essen
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Helge Achenbach am Tag des Urteils

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Foto: dpa, ve fpt

"Die Zeit war noch nicht reif", sagte Achenbach-Anwalt Urs Breitsprecher am Donnerstag über die Verhandlungen der Parteien, die vorerst ausgesetzt wurden.

Am Donnerstag wird das Oberlandesgericht deshalb über die Berufung Achenbachs entscheiden. Der Kunstberater war vom Düsseldorfer Landgericht in einem Zivilverfahren verurteilt worden, rund 20 Millionen Euro Schadenersatz an die Albrecht-Erben zu leisten.

In etwa dieser Höhe soll er ungerechtfertigte Preisaufschläge bei der Vermittlung von Kunst- und Oldtimergeschäften berechnet haben. Dafür war Achenbach später in Essen wegen Betrugs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verfahrensbeobachter rechnen damit, dass das Schadenersatz-Urteil zur Neuverhandlung ans Düsseldorfer Landgericht zurückverwiesen wird. Mit einem schnellen Ende im juristischen Tauziehen zwischen Achenbach und Albrechts ist jedenfalls nicht zu rechnen.

(sg)
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