Promille-Gardist von Rot-Weiß Düsseldorf Wenigstens ist es ihm peinlich

Düsseldorf · Im Februar 2016 tröstete sich ein Karnevalist der Prinzengarde Rot-Weiss mit Alkohol über den abgesagten Rosenmontagszug in Düsseldorf hinweg. Anschließend stieg er mit 1,9 Promille in sein Auto, demolierte den Wagen und verprügelte noch einen Polizisten. Jetzt bekam er bei Gericht die Strafe für sein Verhalten.

 Ein Gardist der Prinzengarde Rot-Weiß Düsseldorf ist an Rosenmontag 2016 betrunken mit seinem Wagen gefahren. (Symbolbild)

Ein Gardist der Prinzengarde Rot-Weiß Düsseldorf ist an Rosenmontag 2016 betrunken mit seinem Wagen gefahren. (Symbolbild)

Foto: Hans-Juergen Bauer

Es lag am Februarsturm, der für die kurzfristige Absage des Rosenmontagszuges 2016 gesorgt hatte. Obwohl alle Mottowagen und das Narrenvolk damit unbeschadet blieben, fällt die Unwetterbilanz für einen Musikanten (28) der Prinzengarde Rot-Weiss jetzt umso gravierender aus.

Nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,93 Promille in vollem Karnevals-Ornat sowie einem Angriff auf einen Polizisten (34) wurde er vom Amtsgericht zu 4500 Euro Strafe verurteilt, muss dem Beamten 500 Euro Schmerzensgeld zahlen und ist auch noch den Führerschein los, was ihn nach Ansicht des Gerichts nun den Job als Baggerfahrer kosten wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kleinlaut und mit tief gesenktem Kopf bekannte der bisher völlig untadelige Angeklagte, es sei ihm "total peinlich", als Promillefahrer angeklagt zu sein. "Ich bin gar nicht der Typ für sowas, mache seitdem auch keine Musik mehr" — und angeblich "weiß die halbe Stadt" schon von seiner üblen Entgleisung. Das kann man wörtlich nehmen.

Karnevalist kleinlaut vor Gericht

Denn nach der Zug-Absage hatte sich der 28-Jährige nicht nur in einem Vereinslokal mit anderen Musikanten und Alkohol über das ausgefallene Großereignis hinweggetröstet — er war danach sogar noch in sein Auto gestiegen und losgefahren. Auf der Kölner Landstraße war seine Tour in Schlangenlinien aber von einem Zeugen beobachtet, direkt der Polizei gemeldet worden. Und an der A46-Ausfahrt Eller ist das Auto dann in die Leitplanken gekracht, hat auf fast 30 Metern klare Schäden hinterlassen.

Kaum zuhause angekommen, war der Angeklagte dort aber von alarmierten Beamten erwartet worden. Und weil einer der Polizisten fürchtete, der torkelnde Karnevalist würde mit seinen ganzen Orden und Uniformknöpfen eins der geparkten Autos demolieren, habe er den 28-Jährigen an der Schulter gefasst, um ihn auf Geradeaus-Kurs zu halten. Reaktion des Angeklagten: Er schlug dem Beamten vielfach so wuchtig auf den Kopf, dass der Polizist für drei Tage dienstunfähig war. Und ein geparktes Auto wurde dabei auch noch demoliert.

Diesen Schaden von 2100 Euro hat der Angeklagte längst beglichen. Doch jetzt machte die Justiz ihm noch ihre eigene Rechnung auf: Statt 6500 Euro Strafe, wie von der Staatsanwältin gefordert, und 16 Monate Führerscheinsperre verhängte die Richterin immerhin 4500 Euro sowie ein Jahr als Frist, bevor sich der Karnevalist überhaupt mal wieder um einen Führerschein bewerben darf.

(wuk)
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