Kontrollen der Tuning-Szene Polizei will keinen „Car-Freitag“ in Düsseldorf
Düsseldorf · Die Polizei wird das Schaulaufen der teils illegal umgebauten Autos am stillen Feiertag unterbinden. Sie hat Spezialisten in ihren Reihen, die genau wissen, wo sie nachschauen müssen.
Düsseldorf ist ein beliebtes Ziel der Auto-Tuning-Szene. Aus ganz NRW kommen die Liebhaber aufgemotzter Autos in die Landeshauptstadt, um hier ihre Boliden vorzuführen oder gar illegale Autorennen zu veranstalten. Ein Höhepunkt der Autonarren ist in ganz Deutschland der Karfreitag, der durch die Änderung eines Buchstabens zum Car-Freitag wird. Der soll für die Szene in Düsseldorf aber kein Feiertag sein. Im Gegenteil. Niemand solle zum Auto-Posen nach Düsseldorf kommen, heißt es aus dem Präsidium. Dies sei unerwünscht.
„Wir werden ein Auge auf das Klientel haben, gerade in dieser Zeit“, sagt ein Polizeisprecher. Das gelte nicht nur am Karfreitag, der ein stiller Feiertag sei, sondern auch an den anderen Ostertagen. Die Behörde verfügt in ihren Reihen über einige Spezialisten, die regelmäßig bei Kontrollen der getunten Autos im Einsatz sind. Der Top-Experte der Truppe ist selbst Porsche-Fahrer.
Die Polizisten stellen bei ihren umfangreichen Untersuchungen schnell fest, ob ein Auto zu laut und der Auspuff vielleicht verbotswidrig eingebaut ist. Oft werden auch Reifen verwendet, die nicht zulässig sind. Bei Manipulationen am Fahrwerk kann es bei zu hohem Tempo oder in Kurven dazu kommen, dass der Wagen nicht mehr vom Fahrer kontrolliert werden kann. In solchen Fällen müssen die Veränderungen zurückgebaut und das Fahrzeug vorgeführt werden, manchmal wird es sichergestellt. Anzeigen und Bußgelder sind die Regel.
Die Polizei wird die Szene im ganzen Stadtgebiet im Auge halten, Kontrollen dürften aber auf jeden Fall rund um die Kö stattfinden. Die Ordnungshüter werden auch darauf achten, wie viele Personen in den Autos sitzen. Wenn dies drei und mehr sind, muss die Gruppe auch mit weiteren Bußgeldern rechnen.
Denn laut Corona-Schutzverordnung darf sich ein Mensch nur mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt gemeinsam im Freien aufhalten. Wer sich daran nicht hält, muss mit Bußgeldern in Höhe von 200 Euro rechnen. „Verstöße gegen die Schutzverordnung werden ebenfalls konsequent geahndet“, kündigt der Polizeisprecher an.