Missbrauchsverdacht in Gerresheim Kaplan nur kurz in neuer Pfarre

Düsseldorf · Das Ende der normalen vierjährigen Dienstzeit als Kaplan in der Gemeinde St. Margareta in Gerresheim war für den 32-jährigen Priester, gegen den der Verdacht des sexuellen Missbrauchs besteht, zugleich ein tiefer Einschnitt in seinem Berufsleben.

Denn er war in seiner neuen Dienststelle, der Hauptpfarre St. Martin in Euskirchen, nur wenige Wochen tätig. Kurz nach seinem Amtsantritt im September war er wegen Erkrankung arbeitsunfähig und dann vom Dienst vorläufig beurlaubt worden.

Das hatte die Erzdiözese Köln am vergangenen Wochenende offiziell in einem Proklamandum am Ende der Sonntagsgottesdienste der Gemeinde mitgeteilt. Es bestehe der Verdacht des sexuellen Missbrauchs oder einer sexuellen Grenzverletzung. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf eine Anzeige der Bistumsverwaltung hin ein Verfahren eingeleitet. Sie wird die beiden Opfer, die sich Seelsorgern des Erzbistums anvertraut hatten, als Zeugen vernehmen.

Rücksicht auf Opfer

Der zeitliche Ablauf belegt, dass die Erzdiözese Köln verantwortungsvoll und angemessen mit Fällen von sexuellem Missbrauch umgehen will. Nach den Richtlinien, die die Bistumsverwaltung erlassen hat, sind vor allem die Belange der Opfer zu beachten. Sie entscheiden letztlich, ob sie es verkraften können, an einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft teilzunehmen. Die Erzdiözese sagt ihnen dabei persönliche und psychologische Hilfe zu. Erst als sie sich dazu im konkreten Fall in der Lage sahen, schaltete die Erzdiözese in der vergangenen Woche die Staatsanwaltschaft ein.

Zu diesem Zeitpunkt war der ehemalige Kaplan von St. Margareta bereits vom Dienst beurlaubt. Er sollte in Euskirchen im siebenköpfigen Team der Stadtpfarre mitarbeiten, zu der drei Kirchen gehören. Der Priester sollte nach seiner Tätigkeit als Kaplan Aufgaben in der Pfarre übernehmen, die zuvor Franziskanerbrüder ausgeübt hatten. Der ehemalige Kaplan sollte auch für ein Gymnasium zuständig sein, unter anderem auch, weil er vor seiner Kaplanszeit in Schulen unterrichtet hatte.

(RP)
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