Tödlicher Schlag Kantholz-Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Düsseldorf · Mehr als drei Jahre nach einem tödlichen Schlag mit einem Kantholz in Düsseldorf hat am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess begonnen. Ein 20-Jähriger ist wegen Totschlags angeklagt.

 Der 20-jährige Angeklagte muss sich wegen Totschlags verantworten.

Der 20-jährige Angeklagte muss sich wegen Totschlags verantworten.

Foto: dpa, rwe axs

Der 20-Jährige ist angeklagt, im Oktober 2013 nach einem Streit in einer Straßenbahn einen 44 Jahre alten Mann mit einem Kantholz tödlich verletzt zu haben. Der damals 17-Jährige beteuert, sich mit den Schlägen lediglich gegen den angetrunkenen Mann verteidigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit dem Jugendlichen Notwehr zugebilligt und die Ermittlungen eingestellt. Angehörige des Opfers hatten die Klage per Gerichtsbeschluss erzwungen.

Die Strafkammer verhandelte am Donnerstag als Jugendstrafkammer und - wie bei Jugendstrafverfahren in der Regel praktiziert - nicht öffentlich. Denn auch wenn der Angeklagte inzwischen 20 Jahre alt ist, fällt er, weil er zur Tatzeit minderjährig war, unter das Jugendrecht.

Obwohl die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu dem Fall seit Jahren bekannt und viel diskutiert sind, begann die Hauptverhandlung mit einer Überraschung für die Verteidigung: Der Nebenkläger hatte einen Instagram-Account entdeckt, in dem neben Fotos des Angeklagten auch markige Sprüche mit teils gewalttätigem Inhalt zu finden sind. Der Angeklagte erklärte dazu, er habe seinen Account sogar noch vor der Tat gelöscht. Offenbar sei er von einem Dritten, der den Ruf des jungen Mannes schädigen wolle, übernommen worden.

Am Montag, 9. Januar, wird der Prozess fortgesetzt.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir berichtet, die Öffentlichkeit sei zu Beginn des Prozesses ausgeschlossen worden. Dies ist nicht richtig. Weil der Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war, findet der gesamte Prozess - wie bei Jugendstrafverfahren üblich - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

(lnw/hsr)
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