Prozess in Düsseldorf Geständnis gegen milde Strafe

Düsseldorf · Einem Sonderangebot der Justiz konnte ein vielfach vorbelasteter Trickdieb am Dienstag vor dem Amtsgericht Düsseldorf nicht widerstehen.

 Der Hauptbahnhof in Düsseldorf.

Der Hauptbahnhof in Düsseldorf.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Der 22-Jährige hatte laut Anklage mit einem anderen Mitglied seiner Großfamilie am Hauptbahnhof im Juni 2018 versucht, sechs Reisenden wertlose Attrappen von Handys und Tablet-Computern als echte Geräte anzudrehen.

Das bestritt er mit trotzig vorgeschobener Unterlippe. Er sei zwar am Bahnhof gewesen, „aber ich war nur spazieren“. Als er jedoch erfuhr, dass die Staatsanwältin ihn mit einer Geldstrafe davon kommen lassen würde, setzte schlagartig ein Sinneswandel bei dem 22-Jährigen ein:

„Wieviel“, wollte er plötzlich wissen. Als Sozialhilfe-Empfänger stellte die Richterin ihm eine Strafe von 1000 Euro in Aussicht – bei einem umfassenden Geständnis ohne Anhörung von Zeugen.

„Okay, ich hab’ versucht, solche Dummys zu verkaufen“, nickte er auf einmal. Die Idee und die wertlosen Geräte-Attrappen für die Trickbetrüger-Tour habe aber sein Komplize (48) beigesteuert. Der Angeklagte gab an, er habe bloß die Attrappen (die Passanten im Bahnhof angeboten wurden als echte Geräte für 60 bis 80 Euro) in einer Plastiktüte herumgetragen, habe auch keinen der potentiellen „Kunden“ angesprochen.

Die Staatsanwältin wertete das als gemeinschaftlichen Betrugsversuch und beantragte die versprochene Geldstrafe. So urteilte dann auch die Richterin - obwohl der Angeklagte laut Vorstrafenregister schon bei sieben Verfahren mit der Justiz in Konflikt geraten war.

Verkauft hatte das Schwindler-Duo übrigens keinen einzigen Handy- oder Tablet-Dummy. Die Attrappen waren einfach zu schlecht und sofort als wertlose Hüllen zu erkennen, hatte die Polizei nach der Beschlagnahme notiert.

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