Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf Sohn mit Heißklebepistole verletzt - Vater verurteilt

HOLTHAUSEN · Einem 28-jährigen Vater wurde vorgeworfen, seinen zweijährigen Sohn absichtlich mit einer Heißklebepistole an der Hand verbrannt zu haben. Obwohl er nicht zum Prozess erschien, ist der Mann nun verurteilt worden.

Seit November 2000 ist gesetzlich festgeschrieben, dass Übergriffe auch auf eigene Kinder strafbar sind.

Seit November 2000 ist gesetzlich festgeschrieben, dass Übergriffe auch auf eigene Kinder strafbar sind.

Foto: ddp

Sieben Monate Bewährungsstrafe sind jetzt fällig für einen rabiaten Vater. Der 28-Jährige hatte laut Amtsgericht im Herbst 2017 seinen damals zweijährigen Sohn in der Ehewohnung in Holthausen absichtlich mit einer Heißklebepistole an der Hand verbrannt.

Er habe sich, so die Anklage, beim Hantieren mit dem Werkzeug von dem Kleinkind genervt gefühlt, ihm deshalb eine kreisrunde Verbrennung auf dem Handrücken zugefügt. Wochen danach schlug er dem Jungen angeblich noch ins Gesicht, weil das Kind in einem Döner-Imbiss nicht essen wollte.Die Anzeige von damals stammte von der Mutter des Jungen, die sich wegen der brutalen Erziehungsmethoden des Vaters an die Behörden gewandt hatte. Gegen einen schriftlichen Strafbefehl über sieben Monate Bewährungsstrafe legte er zwar Einspruch ein, aber zum Prozesstermin am Mittwoch ist er dann nicht erschienen. Damit ist der Einspruch verwirkt, die Strafe fällig.

(wuk)
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