Anklage gegen 18-Jährigen Jugendlicher betrog mindestens vier Männer

Düsseldorf · Vor dem Jugendgericht steht ein heute 18-Jähriger, weil er sich im Netz als Mädchen ausgab und Sex gegen Gutscheine anbot. Einige seiner Opfer konnten nicht ermittelt werden.

Anklage gegen 18-Jährigen: Jugendlicher betrog mindestens vier Männer
Foto: dpa/Marcel Kusch

Kurz vor Weihnachten noch schnell die Kasse aufbessern – dafür soll sich ein 17-Jähriger einen perfiden Plan ausgedacht haben. In sozialen Netzwerken hat er sich vor rund einem Jahr als Mädchen ausgegeben, das Kontakte zu Sex-Gruppen sucht. So steht es in einer Betrugsanklage, über die am Dienstag das Jugendgericht verhandelt. Demnach hatte der junge Mann mindestens vier Interessenten über die gefälschten Accounts um insgesamt 400 Euro geprellt. Denn bevor es zu Treffen kam, soll er darauf bestanden haben, dass die Partner Gutscheine eines Online-Versandhändlers spendieren.

Drei der Betrugsopfer konnten nie ermittelt werden. Trotzdem geht die Anklage gegen den inzwischen 18-Jährigen davon aus, dass mindestens vier Männer dem Angeklagten damals je 100 Euro in Form von Gutscheinen zukommen ließen. Zu einem Treffen oder gar zu einer Gegenleistung sei der junge Mann nie bereit gewesen – habe den Trick von Anfang nur dazu eingefädelt, um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Dazu soll er einen Interessenten kurz vor Weihnachten 2018 sogar angerufen und ihm mit verstellter Stimme vorgegaukelt haben, man könne sich am Silvesternachmittag zum Sex treffen – wenn der Mann als Vorauszahlung die verlangten Gutschein-Codes durchgibt. Laut Anklage hat der Gesprächspartner das sofort getan. Wie hoch die Dunkelziffer hier sein könnte, also wie viele weitere Gesprächspartner auf den „Mädchen-Trick“ des Angeklagten womöglich hereingefallen sind, blieb ungeklärt.

Der Prozess gegen den 18-Jährigen wird hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, weil er zur Tatzeit minderjährig war. Im Unterschied zum Erwachsenen-Recht, das auf Sühne abzielt, steht bei nicht volljährigen Angeklagten nach dem Jugendrecht noch der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Um dieses Ziel nicht zu gefährden, sind Zuschauer nicht zugelassen. Mit einem Urteil wird noch am Dienstag gerechnet.

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