Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
EILMELDUNG
Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf

Ente geköpft und als Köder verwendet Jugendliche wegen Tierquälerei vor Gericht

Düsseldorf · Ein nächtlicher Ausflug zum illegalen Angeln am Sporthafen bringt drei Schüler am Dienstag vor das Jugendgericht. Angeklagt sind die Heranwachsenden (18 und 20 Jahre alt) aber nicht wegen Wildfischerei, sondern wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, wegen Beleidigung und Tierquälerei.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

Mit einem Luftgewehr sollen sie in jener Julinacht 2009 eine Ente erschossen, das Tier geköpft und es anschließend als Angelköder verwendet haben. Von Polizisten erwischt, sollen die beiden 20-Jährigen die Beamten übel beschimpft haben. Dafür hat sich einer der Angeklagten entschuldigt.

Nach Wein und Bier und einer Halbliterflasche Kräuterlikör waren die drei jungen Männer damals wohl in Angellaune. Dass sie keine Erlaubnis zum Fischen am Volmerswerther Deich besaßen, kümmerte die angeheiterte Truppe nicht. Doch als sie einem Spaziergänger damals in den frühen Morgenstunden eine kopflose Ente zum Essen anboten, sprach der Mann die nächste Polizeistreife an.

Die Beamten entdeckten das Trio am Sporthafen, fanden obendrein drei Angeln, ein Luftgewehr samt Munition und die geköpfte Ente. Zur Rede gestellt, verwickelte sich das Trio schnell in Widersprüche. Einer der Schüler (20) sagte, er habe das Gewehr mit Munition an einem Baum "zufällig gefunden". Ein vierter Kumpan, dessen Namen er aber nicht nennen wolle, habe damit auf Laternenpfähle, zuletzt auf Enten geschossen, habe eins der Tiere erlegt.

Nur enthemmt durch den Alkohol, habe der 20-Jährige den Vogel dann mit seinem Taschenmesser geköpft. Seine Begleiter erwähnten jenen vierten Kumpan aber mit keinem Wort. Einer gab an, sie hätten erst das Gewehr, dann auch "die Ente gefunden, aber die war schon tot". Und der dritte Schüler will den Gewehrfund nicht mal bemerkt haben. Die Waffe habe einfach plötzlich neben dem 20-Jährigen gelegen. Was davon wahr ist, will eine Amtsrichterin heute (13.30 Uhr, Saal 1.113) klären.

Die Beleidigungsanklage rührt daher, dass einer der Schüler die Polizisten vor Ort noch als "Neandertaler" bezeichnet, sich dann rasch korrigiert hatte: "Dann sag' ich eben prähistorische Höhlenmenschen, aber das versteht ihr ja doch nicht!" Der Fluch, den der zweite 20-Jährige den Beamten noch nachrief, kann hier nicht zitiert werden. Er gilt als nicht jugendfrei.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort