Düsseldorf Jongleur nennt Polizisten "Depp"

Düsseldorf · Amtsgericht bestätigt 800-Euro-Geldstrafe wegen Beleidigung.

Einen Polizisten "Du Depp" zu nennen, kostet 800 Euro. Und zwar auch dann, wenn man gegen die Strafe Einspruch einlegt, zum Prozess aber nur einen Anwalt hinschickt, der dann Prozessabbruch beantragt. So widerfuhr es gestern einem Jongleur (43) des Circus FlicFlac beim Amtsgericht. Dessen Verteidiger gab sich empört über das Urteil des Amtsgerichts. Zumal er dem Richter noch vortragen wollte, dass sein Mandant vor rund einem Jahr wegen dieser Worte von der Polizei übel misshandelt worden sei. Ermittlungen gegen zwei Polizisten wurden aber eingestellt.

Bei einem Großeinsatz nach einem Kegelabend von Schaustellern an der Graf-Recke-Straße mussten im März 2016 rund 200 Polizisten ausrücken, weil Kollegen von einer Horde junger Männer angegriffen worden sein sollen. Bei dem Einsatz wurden Beamte angeblich auch mit Steinen beworfen. Der Jongleur gab später an, er habe rüdes Vorgehen von Beamten gegen eine Bekannte bloß tadeln wollen. Doch dafür sei er von Einsatzkräften verprügelt worden und aufgrund der Verletzungen womöglich gar berufsunfähig. Gegen einen schriftlichen Strafbefehl wegen der "Du Depp"-Beleidigung eines Polizisten legte der Jongleur zudem Widerspruch ein. Doch als darüber nun verhandelt werden sollte, ließ sich der 43-Jährige nicht sehen, nur von seinem Anwalt vertreten. Das ist zwar möglich, aber dann forderte der Anwalt wegen angeblich lückenhafter Prozessakten, die Verhandlung direkt abzubrechen. Der Richter befand jedoch, dass durch die Anwaltsvertretung des Angeklagten mit gleichzeitigem Abbruch-Antrag formell "keine ordnungsgemäße inhaltliche Vertretung" des Angeklagten gegeben sei und wies den Protest des Jongleurs zurück. Die Geldstrafe ist demnach fällig. Doch der Verteidiger konterte wütend: "Das habe ich noch nie erlebt, dass Rechte eines Angeklagten so übergangen werden!" Er will Rechtsmittel gegen das Vorgehen des Richters prüfen.

(wuk)
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