Düsseldorf Insolvenzverwalter soll Achenbach-Firmen retten

Düsseldorf · Drei der Firmen des Kunstberaters Helge Achenbach haben am Donnerstag Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Ein gerichtlich bestellter Verwalter soll die Firmen leiten. Sohn Benjamin Achenbach hofft auf eine Sanierung.

Benjamin und Helge Achenbach (von links) vor den Monkey's-Restaurants am Graf-Adolf-Platz: Sohn Benjamin hat gestern als Geschäftsführer Antrag auf Insolvenz für drei gemeinsame Unternehmen gestellt.

Benjamin und Helge Achenbach (von links) vor den Monkey's-Restaurants am Graf-Adolf-Platz: Sohn Benjamin hat gestern als Geschäftsführer Antrag auf Insolvenz für drei gemeinsame Unternehmen gestellt.

Foto: Thomas Busskamp

Nach dem Antrag auf Insolvenz von mehreren Firmen des Kunstberaters Helge Achenbach ruhen nun die Hoffnungen der Mitarbeiter und der Gläubiger auf einer Sanierung der Gesellschaften. Doch wie kam es zur Pleite? Nach Angaben von Benjamin Achenbach sind wesentliche Vermögenswerte derzeit durch gerichtliche Verfügungen blockiert und Kunstgegenstände und Konten gepfändet. Dadurch seien die Gesellschaften nicht mehr in der Lage, Kunstobjekte zu veräußern und Zahlungen zu tätigen. Urs Breitsprecher, als Anwalt zuständig für die Achenbach-Firmen, sagte auf Anfrage: "Grund für den Insolvenzantrag ist die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaften."

Konkret betroffen sind die Unternehmen "State of the Art AG", "Achenbach Kunstberatung GmbH" sowie die "Monkey's GmbH & Co. KG". Letztere betreibt die Monkey's-Restaurants im Bürohochhaus GAP 15 am Graf-Adolf-Platz. Zur Achenbach-Gruppe gehören aber noch diverse weitere Firmen, die nicht pleite sind. "Es ist möglich, dass eine oder mehrere von ihnen in den nächsten Tagen und Wochen auch Insolvenz beantragen", sagte Breitsprecher.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter aller drei Gesellschaften wurde der Ratinger Rechtsanwalt Marc d´Avoine bestellt. Nach Informationen unserer Zeitung wurde bei der Auswahl Wert darauf gelegt, dass der Insolvenzverwalter nicht allzu gut in der Düsseldorfer Gesellschaft vernetzt ist, um möglichst unbefangen agieren zu können. D'Avoine wird nun die Geschäfte der Firmen weiterführen. "Wir wollen den Betrieb der Monkey's-Restaurants trotz laufendem Insolvenzverfahrens weiter aufrecht erhalten."

Alle Gesellschaften zusammen beschäftigen nach Firmenangaben 20 Mitarbeiter. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht, die in wenigen Tagen oder Wochen erwartet wird, dürften die Mitarbeiter anstelle ihres Gehaltes drei Monate lang Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten. So lange hat der Insolvenzverwalter mindestens Zeit, die Firmen finanziell zu sanieren.

Unklar ist, ob die Zahlungsunfähigkeit und die nachfolgende Insolvenz tatsächlich durch das laufende Ermittlungsverfahren gegen Helge Achenbach ausgelöst wurden oder durch wirtschaftliche Schwierigkeiten im Vorfeld. Der Kunstberater war im Juni unter Betrugsverdacht verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft Essen, die die Ermittlungen führt, will sich zu Sicherungsmaßnahmen nicht äußern. Fest steht aber: Achenbachs Konten und vermutlich auch seiner Firmen sind seit seinem Haftantritt eingefroren, Zahlungen also nicht möglich. Allerdings gibt es in den Bilanzen der betroffenen Gesellschaften (auch aus den Vorjahren), die unserer Redaktion vorliegen, Hinweise auf wirtschaftliche Schwierigkeiten. So stieg etwa die Höhe der Rückstellungen in der Bilanz der Firma "Kunstberatung" zwischen 2006 und 2010 kontinuierlich von knapp 280 000 Euro auf 6,9 Millionen Euro. Rückstellungen werden gemäß Handelsgesetzbuch für eventuelle finanzielle Risiken gebildet. Welche Risiken das sind, dazu wollte Anwalt Breitsprecher sich nicht äußern. In der Bilanz 2010 etwa werden allein zwei Millionen Euro als Rückstellung für Schadenersatzansprüche gebildet. Drei Millionen Euro der Rückstellungen sind sogenannte Rücknahmegarantien.

Eine andere Achenbach-Gesellschaft, die nicht insolvent ist, die Achenbach Beteiligungs GmbH, weist im Anhang zur Bilanz 2011 aus: "Die Gesellschaft ist zum Stichtag 31.12.2011 bilanziell überschuldet. Aufgrund bestehender Rang-rücktrittserklärungen besteht nach Auffassung der Geschäftsführung keine Insolvenzantragspflicht." Eine ähnliche Formulierung findet sich im Jahresabschluss 2010. Damals habe ein Darlehensgeber eine Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von 150 000 Euro zur "Vermeidung der Insolvenzantragspflicht" mit der Firma geschlossen.

(RP)
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