Natur in Düsseldorf Eingriff in die ökologische Tabuzone

In Wittlaer okkupieren Privatleute entlang des Schwarzbachs einfach Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet.

 Waldemar Fröhlich sorgt sich um die Schwarzbachaue. Anwohner betrachten den Grünstreifen zwischen Gärten und Fluss offenbar teilweise als ihr Eigentum.

Waldemar Fröhlich sorgt sich um die Schwarzbachaue. Anwohner betrachten den Grünstreifen zwischen Gärten und Fluss offenbar teilweise als ihr Eigentum.

Foto: Marc Ingel

Man könnte sagen, dass Waldemar Fröhlich ein Querulant sei oder vielleicht ein Pfennigfuchser, dass er übertreibt. Aber dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen in der Bezirksvertretung 5 geht es zum einen ums Prinzip, zum anderen um den Grundsatz, es sei immer besser zu früh, als zu spät zu handeln.

Darum geht’s: Die schönen Neubauten an der Einbrunger Straße, direkt hinter dem Hauptgebäude der Graf-Recke-Stiftung an der Hausnummer 82, grenzen an das Landschaftsschutzgebiet. Genau genommen gibt es sogar Überschneidungen mit den Grundstücken. Jedenfalls: Zwischen einigen der Gärten und dem idyllischen Schwarzbach gibt es einen Grünstreifen, der ebenfalls geschützt ist, der zudem teilweise als Überschwemmungsfläche ausgewiesen ist. Und genau in diesem Bereich hat Fröhlich zuletzt verstärkt festgestellt, dass die dortigen Anwohner sich der Flächen bemächtigen, Tulpen pflanzen, Hängematten oder Schaukeln zwischen den Bäumen aufhängen, provisorische Treppen in die kleinen Abhänge anlegen, um direkten Zugang zu dem Bächlein zu haben. „Und genau das geht einfach nicht“, sagt Fröhlich. „Dieser Naturraum soll als solcher erhalten bleiben, Eingriffe jeglicher Art sind nicht erlaubt. Der Schwarzbach und dessen Uferbereiche stellen wertvolle Biotope dar und sind wichtig für das ökologische Gleichgewicht“, erläutert der Grünen-Politiker.

Nun mag das bisher Beobachtete auch in seinen Augen noch nicht so gravierend sein, „aber irgendwann wird hier der erste Grill angeschmissen, womöglich Bäume gefällt, Sträucher herausgerissen, die irgendwie im Weg sind. Da sollte man besser jetzt Grenzen setzen“, sagt Fröhlich und betont: „Das ist hier eine ökologische Tabuzone.“

Bei der Stadt ist das Problem durchaus bekannt. „Die beschriebenen und teilweise bereits festgestellten Maßnahmen im Landschaftsschutzgebiet sind unzulässig; das gilt auch für die Entsorgung von Grünschnitt oder dem Verlegen von Leitungen“, heißt es von der Unteren Landschaftsbehörde. Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und den Inhalten des städtischen Landschaftsplanes könne die Stadt gegen die jeweiligen Grundstückseigentümer tätig werden und Ordnungsverfügungen verhängen oder Bußgeldverfahren einleiten – was zum Teil bereits passiert ist. „Es werden Ordnungsverfügungen vorbereitet. Mit den Grundstückseigentümern wird zeitnah Kontakt aufgenommen“, sagt Stadtsprecher Manuel Bieker.

Was die Sachlage ein wenig erschwert und womöglich die Anwohner irritiert: Die Grundstücksparzellen reichen größtenteils bis an den Schwarzbach heran, so gesehen könnten die Betroffenen also darüber verfügen. „Die Untere Naturschutzbehörde hat in Abstimmung mit dem Bauträger die Erwerber im Vorfeld aber genau darüber informiert, dass die im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Teilflächen der Parzellen nicht gärtnerisch genutzt werden dürfen“, sagt Bieker.

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