Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf

Hochstapler in Düsseldorf angeklagt Falscher Earl hinterließ offene Rechnungen

Düsseldorf · Ein junger Neusser, der sich gern als britischer Adeliger ausgibt, steht wegen Betruges vor Gericht. Er weist die Vorwürfe von sich - mit einer erstaunlichen Begründung.

 Der Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger in einem früheren Prozess, hat gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt.

Der Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger in einem früheren Prozess, hat gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt.

Foto: Eva-Maria Geef

Mit einem angeblich blaublütigen Angeklagten hat das Amtsgericht demnächst zu tun. Gegen einen Kostenpflichtiger Inhalt 25-jährigen Volksschüler, der in anderen Prozessen vorgab, der „Earl of Bristol“ zu sein, gibt es kurz nach Verurteilungen zu insgesamt sechs Jahren Haft wegen Betruges jetzt weitere Vorwürfe und eine neue Anklage beim Amtsgericht. Auch dabei geht es um Gaunereien, die er teils unter frei erfundenen Phantasie-Namen begangen haben soll. Der Schaden liegt laut Anklage diesmal bei rund 8500 Euro.