Düsseldorf Im Kaufhaus angefahren: Kundin klagte vergebens

Düsseldorf · Fast 95 000 Euro forderte eine Kundin per Klage vor dem Landgericht von einem Kö-Kaufhaus. Dort sei sie vor sieben Jahren vom Transportwagen eines unachtsamen Mitarbeiters einfach angefahren, weggerempelt und dauerhaft an der Schulter verletzt worden. Das Landgericht hat diese Klage jetzt aber zurückgewiesen. Einen direkten Zusammenhang zwischen der Verletzung der zweifachen Mutter und dem damaligen "Anstoß" nahe der Kasse der Haushaltsabteilung habe die Klägerin nicht nachweisen können. (Az: 16 O 464/10)

Mit einem Hubwagen hatte ein Kaufhaus-Mitarbeiter damals Waren in jene Abteilung bringen wollen. Zufällig hatte sich die Klägerin im Hauptgang gerade ganz tief gebückt, um aus dem Rucksack in der Ablage ihres Doppelkinderwagens etwas herauszunehmen. An der Schulter wurde die Kundin vom Hubwagen touchiert.

Wie schwer die Kollision war, schilderten beide Seiten jedoch unterschiedlich. Der Mitarbeiter sprach von einem leichten "Anstoß", die Kundin sei aber nicht gestürzt, nur leicht zurückgewichen. Auch habe die schimpfende Frau es abgelehnt, vor Ort auf einen Arzt zu warten. Sie habe es sogar geschafft, ihren Doppelkinderwagen noch fünf Treppenstufen auf die nächste Ebene zu ziehen. Die Frau sprach dagegen von einem erheblichen Aufprall, der sie zu Boden gerissen habe, wo sie auf den Rücken gefallen sei. Wegen starker Schmerzen durch eine Sprengung des Schultereckgelenks verlangte sie "mindestens 50 000 Euro" Schmerzensgeld. Und weil sie wegen der Verletzung nicht mehr fähig gewesen sei, ihre Kleinkinder noch auf den Wickeltisch zu heben, wollte sie obendrein einen "Haushaltsführungs-Schaden" von 44 321,39 Euro einklagen.

Das Landgericht sprach ihr jetzt aber keinen einzigen Cent zu. Die Frau habe nicht nachweisen können, dass ihr schwerer Schulter-Schaden vom Vorfall im Kaufhaus stammt. Im Gegenteil: Ein Gutachter habe sogar erklärt, auch ein von der Klägerin behaupteter, wuchtiger Stoß sei nicht geeignet, um eine solche, erhebliche Verletzung hervorzurufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort